Kanzlei Heilmann - Ihr Rechtsbeistand

Rechtsanwalt für Baurecht und Architektenrecht in Dresden

Vertrauensvolle Mandantenbetreuung und individuelle Lösungen

Rechtsberatung im Baurecht – Unterstützung bei Bauvorhaben, Bauplanungsrecht und Bauordnungsrecht

Im Baurecht bestehen vielfältige Rechtsbeziehungen z.B. in Werkverträgen, Lieferverträgen oder Dienstverträgen zwischen den am Bau Beteiligten, insbesondere Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Bauträger, Subunternehmer.

Ich berate im privaten Baurecht Sie zu den vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren und Bauunternehmen sowie bei Streitigkeiten über Kündigung, Abnahme, Gewährleistungsmängel, Verjährung und Vertragsstrafen.

Für Ihren individuellen Einzelfall erbringe ich Rechtsberatung nur im Rahmen eines verbindlichen Beratungsauftrages, d.h. auf der Grundlage vorheriger vollständiger Informationen durch Sie und gegen Entgelt.

Gerne können Sie vorab unverbindlich und kostenlos bei mir anfragen, was eine Beratung oder sonstige Dienstleistung kosten würde, um sich ein entscheidungsfähiges Bild zu machen.

Privates Baurecht – sichere Verträge für Ihr Bauvorhaben

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den am Bauvorhaben Beteiligten – also Bauherr, Architekt, Unternehmer und Handwerker. Grundlage sind das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und häufig auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B).

Ich unterstütze Sie bei:

  • der Vertragsgestaltung von Bauverträgen
  • der rechtssicheren Abnahme
  • der Mängelanzeige und Nachbesserung
  • der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen
  • Fragen zur Verjährung und Vertragsstrafe

Gerade bei umfangreichen Bauprojekten ist eine frühzeitige rechtliche Prüfung entscheidend, um Baumängel oder spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Privates Baurecht – von der Planung bis zur Schlüsselübergabe

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den Baubeteiligten im Bauwesen. Diese umfassen einerseits den Auftraggeber (auch Bauherr genannt) und andererseits Architekten, Bauunternehmer und Handwerker, die als Auftragnehmer eines Bauvertrages fungieren. Im Gegensatz zum öffentlichen Baurecht haben die Parteien die Möglichkeit, ihre vertraglichen Vereinbarungen frei zu gestalten. Die werkvertraglichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) dienen dabei als gesetzliche Grundlage. Darüber hinaus wird häufig die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) in den Vertrag einbezogen. Gemäß dieser Regelung hat der Auftraggeber die Pflicht zur Abnahme des fertiggestellten Bauwerks. Es ist ratsam, das Bauwerk vorher von einem Bausachverständigen auf etwaige Mängel zu prüfen. Falls das Bauwerk nicht den vertraglichen Vereinbarungen entspricht, bestehen spezielle Mängelgewährleistungsrechte. Der Bauherr muss in diesem Fall die Mängel beim Auftragnehmer beanstanden, beispielsweise mittels einer Mängelanzeige gemäß der VOB. Eine ausreichende Dokumentation der Mängel ist hierbei von Nöten. Der Auftragnehmer hat bis zur Abnahme das Recht auf Nachbesserung. Möglicherweise können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, insbesondere wenn Verzögerungen im Bauprozess zu zusätzlichen Kosten führen.
Haben Sie Mängel an Ihrem Haus festgestellt? Haben Sie Fragen zur Vertragsgestaltung? Spielen Sie Ihre vertraglichen Ansprüche nicht leichtfertig weg.

Bauplanungsrecht – rechtliche Rahmenbedingungen für Bauvorhaben

Das Bauplanungsrecht ist Teil des öffentlichen Baurechts und legt fest, ob und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf. Es regelt die zulässige Nutzung von Grundstücken, die Bebauungspläne und Flächennutzungspläne einer Gemeinde.

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, prüfe ich für Sie:

  • ob Ihr Bauprojekt planungsrechtlich zulässig ist,
  • welche Bauleitpläne gelten,
  • ob eine Befreiung oder Ausnahme möglich ist,
  • und wie Sie eine Baugenehmigung rechtssicher beantragen.

Bei Problemen mit der Genehmigung, Nutzungsänderungen oder Konflikten mit Nachbarn vertrete ich Ihre Interessen gegenüber den Behörden.

So stellen Sie sicher, dass Ihr Bauvorhaben den bauplanungsrechtlichen Vorschriften entspricht.

Bauordnungsrecht – Sicherheit und Vorschriften auf der Baustelle

Während das Bauplanungsrecht die Zulässigkeit eines Bauvorhabens regelt, bestimmt das Bauordnungsrecht, wie gebaut werden darf. Es umfasst die technischen, gestalterischen und sicherheitsrelevanten Anforderungen an Bauwerke.

Ich berate Sie zu:

  • Baugenehmigungsverfahren
  • Abstandsflächen und Brandschutzbestimmungen
  • Bauüberwachung und Baustellenverordnung
  • Nachbarklagen und baurechtlichen Anordnungen

Bei Konflikten mit der Baubehörde – etwa wegen Bauordnungsverfügungen, Baustopps oder Abweichungen vom genehmigten Bauplan – prüfe ich Ihre Rechtslage und entwickle eine zielführende Strategie.

Welche Aufgaben und Tätigkeiten hat ein Architekt und welche davon sind ihm erlaubt?

Das Architekten- und Ingenieurrecht ist ein Teilgebiet des privaten Baurechts, das die Pflichten und Rechte von Architekten und Ingenieuren regelt. Der Architekt spielt eine wesentliche Rolle bei Bauvorhaben, indem er den Bauplan zusammen mit einer Kostenkalkulation entwirft. Er muss auch mit der Baubehörde kommunizieren, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Die Vergütung des Architekten wird durch die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) festgelegt. Architekten sind in der Regel Mitglieder der örtlichen Architektenkammer, die die beruflichen Standards überwacht. Bei mangelhafter Leistung eines Architekten, z.B. durch Planungsfehler oder schlechte Bauüberwachung, gelten die Ansprüche gemäß dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Machen Sie Ihre Ansprüche geltend, wenn der Architekt einen fehlerhaften Plan erstellt hat. Falls Ihnen dadurch ein Schaden entstanden ist, kann ich Ihnen helfen. Kontaktieren Sie mich, um Ihr Recht durchzusetzen.

Wie funktioniert die Prozessführung/Verfahren?

Bei rechtlichen Streitigkeiten im Bau- und Architektenrecht sind die ordentlichen Gerichte im privaten Baurecht zuständig. Diese Gerichte entscheiden gemäß den Bestimmungen der Zivilprozessordnung (ZPO). In der Regel ist das Amtsgericht (AG) die erste Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Aufgrund der hohen Streitwerte in Bauverfahren wird der Fall jedoch häufig direkt an das Landgericht (LG) überwiesen. Danach folgen das Oberlandesgericht (OLG) und schließlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Alternativ können die Parteien auch außergerichtliche Schlichtungsverfahren gemäß der Schlichtungs- und Schiedsordnung für Baustreitigkeiten (SOBau) vereinbaren. Den örtlichen Gerichtsstand bestimmt der Erfüllungsort, also der Ort, an dem das Bauwerk errichtet werden soll, oder der Geschäftssitz bzw. Wohnsitz der Parteien.

Meine Tätigkeit befindet sich immer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung

Da es bei Bauvorhaben eine riesige Anzahl von Normen zu beachten gibt, kommt es oft zu rechtlichen Schwierigkeiten. Kürzlich hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass eine Gaststätte nicht in ein Ladengeschäft umgewandelt werden kann. Eine Änderung der Nutzung erfordert eine baurechtliche Genehmigung. Diese kann verweigert werden, wenn die Anforderungen an die geänderte Nutzung nicht erfüllt werden, wie z.B. die Bereitstellung von Parkplätzen. Andererseits kann nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts ein Wohnungsbordell in Mischgebieten zulässig sein. Entscheidend ist, ob mögliche Unruhen vermieden werden können, was bei einer diskreten Nutzung nicht von vornherein ausgeschlossen ist. In einer anderen Angelegenheit – bei fiktiven Mängelbeseitigungskosten – hat der Bundesgerichtshof entschieden. Demnach sind hypothetische Kosten für die Beseitigung von Mängeln nicht erstattungsfähig. Dies hängt aufgrund der Besonderheiten des Werkvertragsrechts von der tatsächlichen Beseitigung der Mängel ab und unterscheidet sich somit vom Kaufrecht.

Mein Tätigkeitsbereich für Sie

Als Rechtsanwalt für Bau- und Architektenrecht biete ich umfassende Beratung und Vertretung in allen relevanten Angelegenheiten. Das Bau- und Architektenrecht ist aufgrund ständig neuer Verordnungen, Reformen und aktueller Rechtsprechung sehr dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Meine Leistungen in diesem Bereich umfassen:

  • Privates Baurecht
    • Bauherren
      • Immobilienrecht
      • Mängelanzeige
      • Nachbesserung bei Baumängeln
      • Vertragsgestaltung
    • Architekten/Ingenieure/Bauunternehmen
      • Unterstützung bei Bauvorhaben
      • Vertragsgestaltung
      • Durchsetzung von Ansprüchen

    • Prozessführung / Verfahren
      • Vertragsbruch
      • Forderungseinzug
      • Baukonfliktmanagement

Gerne bin ich in allen diesen Themenbereichen im Baurecht für Sie tätig.

Häufige Fragen (FAQ)

Das private Baurecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen den verschiedenen Parteien, die an einem Bauprojekt beteiligt sind. Dazu gehören in der Regel Bauherren, Auftragnehmer, Architekten und andere Beteiligte.
Ein Baumangel besteht, wenn das Bauobjekt nicht den vereinbarten Vorgaben entspricht. Das bedeutet, dass bestimmte Eigenschaften, die vertraglich vereinbart wurden oder allgemein üblich bzw. zu erwarten waren, nicht erfüllt wurden. In einem solchen Fall hat der Bauherr Anspruch auf Mängelgewährleistungsrechte.

Auftragnehmer sind verpflichtet, die vereinbarte Arbeit in der vereinbarten Qualität und innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen. Sie müssen auch Mängel beheben und die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten.

Das Bauplanungsrecht legt fest, welche Art von Bauvorhaben an welchem Standort zulässig ist. Es regelt die rechtliche Bewertung des Bodens und seine Nutzungsmöglichkeiten. Das Bauordnungsrecht hingegen bestimmt, welche konkreten Baumaßnahmen erlaubt sind und regelt den Ablauf des Verfahrens zur Erteilung einer Baugenehmigung.

Im privaten Baurecht sind verschiedene Verträge von Bedeutung, darunter:

  • Bauvertrag: Ein Vertrag zwischen Bauherrn und Auftragnehmer, der die Durchführung des Bauprojekts regelt.
  • Architektenvertrag: Ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und dem Architekten, der die Planung und Überwachung des Bauprojekts betrifft.
  • Bauherrenvertrag: Ein Vertrag zwischen dem Bauherrn und anderen Beteiligten, der die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Parteien festlegt.

Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt im privaten Baurecht. Sie stellt die formelle Bestätigung dar, dass das Bauwerk fertiggestellt ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, Mängel vor der Abnahme zu identifizieren und zu beheben.

Der Bauherr hat gemäß dem Werkvertrag folgende Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Es ist wichtig, dem Bauunternehmer in einer Mängelrüge mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel eine Frist zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.

Die Legal Due Diligence im Baurecht beinhaltet die gründliche Untersuchung von Immobilien hinsichtlich ihrer rechtlichen Risiken. Dies geschieht durch die Bewertung von Grundbucheinträgen, baurechtlichen Unterlagen sowie den erforderlichen Genehmigungen für potenzielle Umbauten.
Veränderungen im Bauprojekt, auch als Nachträge bezeichnet, erfordern oft eine Vertragsanpassung. Es ist wichtig, solche Änderungen schriftlich zu dokumentieren und Vertragsänderungen zu vereinbaren, um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.
Um Ihre Rechte und Pflichten im privaten Baurecht zu verstehen, ist es ratsam, sich an einen erfahrenen Anwalt für Baurecht zu wenden oder entsprechende Literatur und Ressourcen zu konsultieren. Sie können auch lokale Bauämter und Baurechtsämter kontaktieren, um spezifische Informationen zu erhalten.

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