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Ihre Kanzlei Heilmann. Immer für Sie da
Adresse
Nürnberger Straße 31A
01187 Dresden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung
Erhalten Sie eine Kündigung des Vermieters aufgrund von Eigenbedarf? Möchte Ihr Vermieter Sie aus Ihrer Wohnung vertreiben? Sind die Kündigungsgründe zweifelhaft?
Kündigungen im Mietverhältnis sind oft unwirksam. Als Mieter haben Sie umfassenden rechtlichen Schutz. Mit einem Widerspruch und überzeugenden Argumenten können Sie Ihre Mietwohnung behalten. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Mieter ihre Rechte und Pflichten kennen. Als Rechtsanwältin für Mietrecht informiere ich Sie darüber, worauf Sie achten müssen. Mit einem Widerspruch gegen den Eigenbedarf und stichhaltigen Argumenten gegen den Kündigungsgrund biete ich Ihnen den bestmöglichen Kündigungsschutz. Egal, ob Sie Vermieter oder Mieter sind – ich vertrete Sie und rette Ihre Wohnung.
Damit Sie sich wirksam gegen die Kündigung wehren können, gilt es folgendes zu beachten:
Kündigungsgrund – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie nicht ordentlich begründet ist
Bei ordentlichen Kündigung: Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses begründen
Eigenbedarf
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts benötigen
Das schließt ein: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Das umfasst nicht: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf anmelden
Die Notwendigkeit muss bis zum Auszug des Mieters bestehen
Verletzung von Vertragspflichten: wie die unpünktliche Zahlung der Miete, Verletzung der Hausordnung, Untervermieten oder Halten von Haustieren ohne Absprachen
Wirtschaftliche Gründe, wenn die weitere Vermietung zu einem erheblichen Nachteil führen würde
Bei außerordentliche Kündigung: Vermieter muss begründen, warum die Fortdauer des Mietverhältnisses bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist
Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung erheben
Ein Härtefall besteht insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringes Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kinder, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel
Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieter verlängert dies das Mietverhältis
Der Widerspruch muss mindestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses erklärt und eigenhändig unterschrieben werden
Formalia – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn sie den Formalia nicht entspricht
Die Kündigung muss dem Mieter schriftlich zugehen
Der Kündigungsgrund muss konkret und nicht pauschal angegeben werden
Kündigungsfrist – die Kündigung kann unwirksam sein, wenn nicht fristgerecht ist
Maßgeblich für die Berechnung der Kündigungsfrist ist der Zeitpunkt des Zugangs
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab
3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis
6 Monate Frist zwischen 5 bis 8 Jahren Mietverhältnis
9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis
Klageort
Zuständig ist das Amtsgericht (AG) im Bezirk, wo die Wohnung liegt
Wenn Ihre Wohnung gekündigt wird, bin ich an Ihrer Seite. Das Mietrecht schützt den Mieter, daher haben Kündigung hohe Voraussetzungen. Hier gelten genaue Fristen und gute Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und ich überlege das weitere Vorgehen. Ich prüfe Ihre Kündigung und legen Widerspruch ein.
Ein Mieter kann in bestimmten Fällen einen sozialen Härtefall geltend machen, wenn die Kündigung der Wohnung für ihn eine außergewöhnliche Belastung darstellt. Diese besonderen Umstände können beispielsweise eine Schwangerschaft, ein niedriges Einkommen, ein fortgeschrittenes Alter oder ein Schulwechsel sein. Entscheidend ist, dass die Interessen des Mieters in einer Abwägung berücksichtigt werden. In meiner Kanzlei unterstütze ich Mieter bei der Bewertung solcher sozialer Härtefälle gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.
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