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Rechtsanwalt Baumängel geltend machen Dresden

Dienstleistung im Bau- und Architektenrecht

Baumängel? So geht’s: Machen Sie Ihre Ansprüche geltend!

Baumängel zerstören Ihren Traum vom Eigenheim? Sie wollen Schadensersatz vom Bauunternehmer? Pfusch am Bau: Viele Auftraggeber stehen vor dem Problem, aber wenige wissen damit umzugehen. Dabei verpassen viele Ihre Ansprüche zur Mängelgewährleistung. Ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt dem Bauherrn viele Rechte gegen den Bauunternehmer. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bau- und Architektenrecht wissen wir, worauf vor und nach der Abnahme zu achten ist. Mit mir kommen Ihre Rechte zur Geltung.

Schadensersatz – darauf ist zu achten

Damit Sie einen Ersatz für den Schaden erhalten, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Ein Baumangel liegt vor, wenn die Beschaffenheit des Bauwerks
    • von dem Vertrag abweicht
    • sich nicht für die vorausgesetzte Verwendung eignet
    • vom Gewöhnlichen abweicht
      • Dies ist etwa der Fall, wenn es nicht den Vorgaben der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) entspricht
  • So sollten Sie Vorgehen
    • Entscheidend ist die sorgfältige Dokumentation aller Schäden
      • Sie sind in der Beweispflicht: also achten Sie darauf alle Verträge, Rechnungen, Berichte, Urkunden, Fotos, Zeugenaussagen etc. zu dokumentieren
      • Das Gutachten eines Baugutachters sowie anderen Sachverständigen kann die Mängeldokumentation untermauern
    • Fristgerecht die Mängelrüge erheben
      • offene Mängel müssen Sie sofort rügen
      • verdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist, sobald sie sichtbar sind
      • abweichende Fristen können vertraglich vereinbart sein
    • Dabei sollten Sie bei einer Mängelrüge folgendes berücksichtigen
      • sachlich formulieren
      • die Mängel konkret auflisten
      • Beweise anhängen
      • eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung der Baumängel setzen
        • Die Länge einer angemessenen Frist ist abhängig vom Einzelfall und sollte dem Bauunternehmer die Möglichkeit geben, den Mangel in der Zeit zu beheben. In den meisten Fällen sind 2 Wochen angemessen.
  • Bei Baumängeln bestehen folgende Gewährleistungsansprüche laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)
    • Nacherfüllungsanspruch (Reparatur)
    • Selbstbeseitigung bzw. Aufwendungsersatz
      • etwa bei Beauftragung eines anderen Bauunternehmers
    • Rücktritt oder Minderung des vereinbarten Entgelts
    • Schadensersatz
      • zu Schäden gehören auch mittelbare Schadensposten, wie etwa Gesundheitsschäden bei Schimmel, beschädigtes Mobiliar beim Rohrbruch oder Hotelkosten, für die Zeit, die Sie nicht in dem Haus wohnen können
    • Bei Bauwerken beträgt die Gewährleistungsfrist
      • 5 Jahre, wenn das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) Vertragsgrundlage wurde
      • 4 Jahre, wenn die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB)
  • Rechtsweg
    • Kommt es zur Klage, sind die Zivilgerichte dafür zuständig
    • Die Verfahrenskosten richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) sowie den Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
      • Maßgeblich ist insbesondere der Streitwert, die Länge und Komplexität des Verfahrens
    • Bei einem Streitwert unter 5.000 EUR liegt die erste Instanz beim Amtsgericht, übersteigt der Streitwert diese Grenze, ist beim Landgericht Klage einzureichen
      • Beim Landgericht herrscht Anwaltszwang, das heißt, Sie müssen sich anwaltlich vertreten lassen. Auch bereits beim Amtsgericht ist eine anwaltliche Vertretung angeraten.

Wie ich Ihnen beim Schadensfall helfe

Wenn Ihr Traumhaus Mängel hat, wenn Sie einen Schadensersatz gegen den Bauunternehmer geltend machen wollen, dann sind Vertrauen und Kompetenz entscheidend. Deswegen richte ich meine Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. Dabei berate ich Sie in einem klärenden Erstgespräch und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Ob Bauabnahme, Mängelrüge oder Beratung durch Bausachverständigen – ich berate, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Meine Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Not setze ich Ihr Recht aber auch gerichtlich durch. Als Anwältin mit großer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Ob Nacherfüllung oder Schadensersatz, ich rette Ihr Traumhaus.

Wenn Sie einen Baumangel entdecken, sollten Sie ihn umfassend dokumentieren, eine Mängelrüge schreiben und diese umgehend an den Bauunternehmer senden. Dabei sollten Sie eine Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Selbstvornahme dürfen Sie nicht vornehmen.

Am Ende der Leistung erfolgt die Bauabnahme, welche in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden kann. Sie bildet eine Zäsur im Vertrag, da sowohl die Vergütung fällig wird, als auch die Gewährleistungsfrist beginnt. Bestehen zu diesem Zeitpunkt Mängel, kann der Bauunternehmer vorbehaltlich dieser Mängel abnehmen.

Je nachdem, welches Gesetz dem Werkvertrag über das Bauwerk zugrunde liegt – also VOB oder BGB – dauert die Gewährleistungsfrist 4 oder 5 Jahre. Der Start der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Bauabnahme.

In einer Mängelrüge sollten Sie alle Mängel so detailliert wie möglich auflisten und sie mit Beweisen untermauern. Zudem sollten Sie eine angemessene Frist, meistens etwa 2 Wochen, zur Nacherfüllung setzen. Sie sollten sachlich formulieren und keine Begründung oder Vermutungen für die Mängel beifügen.

Ein Baugutachter kann sachkundig Auskunft über Baumängel geben. Mit seinem Gutachten können Mängelrügen untermauert werden. Dadurch erhöhen sich die Erfolgschancen für einen gegebenenfalls folgenden Prozess.

Unter einem offenen Mangel versteht man Baumängel, die ohne größeren Untersuchungsaufwand erkennbar oder offensichtlich sind. Sie sind umgehend zu rügen. Verdeckte Mängel treten erst später in Erscheinung und sind sofort zu rügen, sobald sie erkennbar sind.

Zunächst sollten Sie in einer Mängelrüge Schadensersatz vom Bauunternehmer fordern. Die Erfolgsaussicht dieses Schreiben steigt, wenn Belege beigefügt und sie anwaltlich verfasst sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Gericht anzustrengen.

Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution hat der Schädiger hat zunächst die Pflicht, den entstandenen Schaden zu beseitigen; er kann also den Baumangel reparieren. Bei Personen oder Sachschäden können Sie als Geschädigter stattdessen aber den erforderlichen Geldbetrag (also z. B. Werkstatt/Heilbehandlungskosten) verlangen.

Bei gerichtlichen Verfahren entstehen Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz (GKG). Anwaltliche Tätigkeiten richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Sie sind vor allem vom Streitwert und vom Verfahrensumfang abhängig.

Beschreibung: Übersicht des Bau-Ablaufs, der Dringlichkeit, gibt es dringende Maßnahmen, die durchgeführt müssen? Ansprechpartner beim Bauträger, Handwerker. Bilder, um den Schaden zu dokumentieren. Möglichst mit Maßstab. Tipp: Meterstab danebenlegen und fotografieren. Übersicht sowie Details, Baupläne. 

Relevanter Schriftverkehr:  Verträge, Korrespondenz mit dem Bauträger und Beteiligte, Schriftstücke, die Ihr Anliegen belegen, Anträge bei Ämtern und Behörden. 

Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Handwerkern und Bauträgern. 

Kauf- und Zahlbelege: Wurden Abschlagszahlungen fristgerecht beglichen?

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