Kontakt
Ihre Kanzlei Heilmann. Immer für Sie da
Adresse
Nürnberger Straße 31A
01187 Dresden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung
Im Baurecht bestehen vielfältige Rechtsbeziehungen z.B. in Werkverträgen, Lieferverträgen oder Dienstverträgen zwischen den am Bau Beteiligten, insbesondere Auftraggeber, Auftragnehmer, Architekt, Bauträger, Subunternehmer.
Ich berate im privaten Baurecht Sie zu den vertraglichen Beziehungen zwischen Bauherren und Bauunternehmen sowie bei Streitigkeiten über Kündigung, Abnahme, Gewährleistungsmängel, Verjährung und Vertragsstrafen.
Für Ihren individuellen Einzelfall erbringe ich Rechtsberatung nur im Rahmen eines verbindlichen Beratungsauftrages, d.h. auf der Grundlage vorheriger vollständiger Informationen durch Sie und gegen Entgelt.
Gerne können Sie vorab unverbindlich und kostenlos bei mir anfragen, was eine Beratung oder sonstige Dienstleistung kosten würde, um sich ein entscheidungsfähiges Bild zu machen.
Privates Baurecht – von der Planung bis zur Schlüsselübergabe
Als Rechtsanwältin für Bau- und Architektenrecht biete ich umfassende Beratung und Vertretung in allen relevanten Angelegenheiten. Das Bau- und Architektenrecht ist aufgrund ständig neuer Verordnungen, Reformen und aktueller Rechtsprechung sehr dynamisch und unübersichtlich. Mit meiner Beratung können Sie sicherstellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind. Meine Leistungen in diesem Bereich umfassen:
Privates Baurecht
Bauherren
Immobilienrecht
Mängelanzeige
Nachbesserung bei Baumängeln
Vertragsgestaltung
Architekten/Ingenieure/Bauunternehmen
Unterstützung bei Bauvorhaben
Vertragsgestaltung
Durchsetzung von Ansprüchen
Prozessführung / Verfahren
Vertragsbruch
Forderungseinzug
Baukonfliktmanagement
Gerne bin ich in allen diesen Themenbereichen im Baurecht für Sie tätig.
Auftragnehmer sind verpflichtet, die vereinbarte Arbeit in der vereinbarten Qualität und innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen. Sie müssen auch Mängel beheben und die Sicherheit auf der Baustelle gewährleisten.
Im privaten Baurecht sind verschiedene Verträge von Bedeutung, darunter:
Die Abnahme ist ein wichtiger Schritt im privaten Baurecht. Sie stellt die formelle Bestätigung dar, dass das Bauwerk fertiggestellt ist und den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Nach der Abnahme beginnt in der Regel die Gewährleistungsfrist. Es ist wichtig, Mängel vor der Abnahme zu identifizieren und zu beheben.
Der Bauherr hat gemäß dem Werkvertrag folgende Gewährleistungsrechte: Nacherfüllung, Selbstvornahme, Aufwendungsersatz, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Es ist wichtig, dem Bauunternehmer in einer Mängelrüge mit einer detaillierten Beschreibung der Mängel eine Frist zur Mängelbeseitigung mitzuteilen.
Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung
© 2023 OMmatic