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Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung
Falls Sie mit einer Kündigung bedroht sind oder bereits entlassen wurden, könnten Sie sich in einer Situation befinden, in der Sie zu Unrecht beschuldigt werden. Oft sind die Gründe für Kündigungen offensichtlich ungültig. Als Arbeitnehmer haben Sie daher gute Chancen, sich gegen eine Kündigung zu wehren.
Ich bin mir bewusst, wie belastend dieses Thema sein kann, da Ihr Lebensunterhalt von Ihrem Arbeitsverhältnis abhängt. Wenn Sie das Kündigungsschreiben erhalten, können sich schnell nicht nur finanzielle, sondern auch soziale Probleme ergeben. Deshalb ist es umso wichtiger, einen professionellen Rat einzuholen. Als Rechtsanwältin für Arbeitsrecht weiß ich, wie Arbeitnehmer sich gegen eine Kündigung verteidigen können.
Um sich erfolgreich bei einer Kündigungsschutzklage zu verteidigen, müssen Sie folgende Punkte beachten:
1. Klagefrist
2. Arbeitsamt
3. Behinderten- oder Schwangerschaftsnachweis
4. Betriebsrat (sofern vorhanden)
5. Vorsicht bei Absprachen mit dem Arbeitgeber:
6. Arbeitsgericht
Ich begleiten Sie bei einer Kündigung, um Ihnen den bestmöglichen Nutzen zu verschaffen. Mit meiner langjährigen praktischen Erfahrung biete ich Ihnen Beratung und Vertretung im Kündigungsschutzprozess – vom Kündigungsschreiben bis hin zum Arbeitsgericht. Es ist entscheidend, die Umstände der Kündigung herauszufinden. Je nach Erfolgsaussichten ist es wichtig, auf die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses zu bestehen oder eine Abfindung auszuhandeln. Mein Ziel ist eine verträgliche Lösung, die Ihren Rechten und Ansprüchen entspricht.
Als mein Mandant übernehme ich die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase so viel Stress wie möglich abzunehmen. Ich bespreche gerne im Voraus Anwalts- und Gerichtskosten sowie potenzielle Ansprüche gegenüber dem Arbeitgeber, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Wenn das Gericht entscheidet, dass die Kündigung unwirksam war, hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Nachzahlung des Arbeitslohns für die Dauer des Verfahrens. Dieser Anspruch kann jedoch verloren gehen, wenn der Arbeitnehmer das Angebot einer Prozessbeschäftigung ungerechtfertigt ablehnt.
Bei einer außerordentlichen Kündigung endet ein Arbeitsverhältnis sofort. Im Gegensatz dazu muss bei einer ordentlichen Kündigung die Kündigungsfrist abgelaufen sein. Eine ordentliche Kündigung erfolgt ohne Begründungspflicht, jedoch muss der Arbeitgeber eine Sozialauswahl treffen. Eine außerordentliche Kündigung kann nur unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen.
Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung durch den Arbeitgeber richtet sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Sie hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und beträgt zwischen 1 und 7 Monaten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb von 1 Monat kündigen. Es besteht die Möglichkeit, dass (tarif-)vertragliche Regelungen abweichen.
Eine mündliche Kündigung ist gemäß § 623 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) nicht wirksam. Um gültig zu sein, müssen Arbeitsverhältnisse durch Kündigung oder Auflösungsvertrag schriftlich erfolgen. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
Das Arbeitsgericht hat die sachliche Zuständigkeit für alle zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, wie zum Beispiel Kündigungsschutzklagen. Die örtliche Zuständigkeit des Arbeitsgerichts richtet sich nach dem Bezirk, in dem der Arbeitnehmer normalerweise seine Arbeit verrichtet oder in dem sich der Betriebsstätte befindet.
Ziel einer Kündigungsschutzklage besteht darin, die Unwirksamkeit einer Kündigung festzustellen. Falls die Kündigung tatsächlich unwirksam ist, bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen. In den meisten Fällen enden Kündigungsschutzverfahren jedoch mit einem Vergleich, der auch die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses beinhaltet.
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