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Es gibt eine große Vielfalt an vertraglichen Optionen.
Beim Kauf eines Brötchens beim Bäcker handelt es sich nicht nur um einen einfachen Vertrag, sondern tatsächlich um mindestens drei separate Verträge. Neben dem Kaufvertrag gibt es auch Verträge für die Übereignung des Brötchens und des Geldes. Dies verdeutlicht, dass das Vertragsrecht weitaus komplexer ist als üblicherweise angenommen.
Das Vertragsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Verträgen stehen. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung für das Vertragsrecht. Es gelten insbesondere besondere Vorschriften in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder bei Auslandsverträgen. Das Rechtsgebiet kann jedoch grob in drei Bereiche unterteilt werden:
Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung
Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der individuellen Vertragsinhalte betreffen
Regelungen zu den Rechtsfolgen und Vertragsverletzungen, einschließlich Verbote und Vertragsstrafen
Die Grundlage: Ein Vertrag
Der Vertrag gilt als zentraler Ausgangspunkt im Vertragsrecht, für den im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) alle Bestimmungen festgelegt sind. Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich spezieller Verträge im Schuldrecht und im Sachenrecht. Darüber hinaus existieren spezielle Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), und für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).
Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Diese Einigung muss jedoch nicht immer schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, Verträge schriftlich abzuschließen, um die zukünftige Nachweisbarkeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen auf jeden Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängt. Minderjährige können jedoch in einem bestimmten Rahmen Verträge abschließen, während geistige Störungen die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen können.
Falls eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig ist oder andere Hindernisse bestehen, können sich die Parteien vertreten lassen. Der Stellvertreter schließt dann den Vertrag für und im Namen des Vertretenen ab.
Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Gestaltung eines Vertrags haben, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Ich berate Sie und erstelle Ihren Vertrag, um rechtliche Risiken durch klare Bestimmungen zu vermeiden.
Ein Vertrag führt zu einem Schuldverhältnis, das durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien gekennzeichnet ist. Beispielsweise hat der Käufer beim Brötchenkauf die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, während er das Recht hat, das Brötchen zu erhalten. Die Parteien haben aufgrund der Privatautonomie die Freiheit, sich freiwillig aneinander zu binden und ihre Vertragsbedingungen zu bestimmen. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich von den Parteien festgelegt, basierend auf ihrer Vertragsfreiheit. Trotzdem hat der Gesetzgeber im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Vertragstypen geregelt, die als Orientierung dienen können. Diese umfassen:
Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung
Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen
Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung
Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich
Je nach Art des Vertrags gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Erfüllung. Zum Beispiel wird ein Kaufvertrag durch die Übergabe des gekauften Gegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können jedoch bezüglich Zeit und Ort der Leistungserbringung flexibel sein.
Verwirrende Vertragskonstellationen? Wenn verschiedene Verträge miteinander verzahnt sind, kann es schwierig sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie mich jetzt, um Unterstützung bei der Gestaltung und Analyse von Verträgen zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.
Bestimmte Vereinbarungen können für nichtig erklärt werden, insbesondere wenn der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt (insbesondere gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Bezug auf „Schwarzarbeit“) oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Die AGB-Rechtsprechung findet Anwendung, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgenommen werden. Solche Klauseln sind ungültig, wenn sie eine der Parteien unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere relevant im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Der Gesetzgeber hat hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Liste unzulässiger Klauseln erstellt, die einschlägig sind.
Tipps für den Umgang mit unerfüllten Vereinbarungen bei Leistungsstörungen
Wenn es bei der Erfüllung eines Vertrags zu Problemen kommt, spricht man von Leistungsstörungen. Eine Leistungsstörung tritt insbesondere dann auf, wenn eine geschuldete Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Dabei liegt ein Mangel vor, wenn die Leistung nicht der Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem Üblichen entspricht. Wenn eine Leistung nach der vereinbarten Fälligkeit nicht erbracht wird, hat der Vertragspartner verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, das Recht auf Minderung des vereinbarten Preises oder das Recht auf Schadensersatz. Außerdem sind im Vertragsverhältnis auch andere Rechtsgüter, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum, geschützt. Beachten Sie jedoch bitte, dass in einigen Fällen Fristen oder Mahnungen erforderlich sein können.
Das Sachenrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zu Sachen, einschließlich ihrer Nutzung und Übertragung. Die wesentlichen Bestimmungen dazu finden sich im BGB, ergänzt durch spezielle Gesetze wie dem WEG. Dabei wird zwischen beweglichen Sachen (z.B. Brötchen), unbeweglichen Sachen (wie Grundstücken), grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohneigentum) und beschränkten Rechten wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:
Publizität
Absolutheit
Spezialität
Typenzwang
Abstraktion
Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz
Es besteht ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum bedeutet, dass man die Sache rechtlich besitzt, während Besitz bedeutet, dass man sie physisch hat. Zum Beispiel kann der Sohn das Auto des Vaters besitzen, wenn er es fährt, aber der Eigentümer ist der Vater, wenn das Auto auf ihn zugelassen ist. Ähnlich muss auch zwischen der vertraglichen und dinglichen Einigung beim Vertragsabschluss unterschieden werden. Wenn man zum Beispiel ein Brötchen beim Bäcker kauft, ist man noch nicht automatisch Eigentümer. Der Verkäufer muss es erst an den Käufer übergeben. Die Rechte und Pflichten im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis hängen von den vertraglichen Bedingungen ab. Dazu gehören insbesondere:
das Nießbrauchrecht
das Pfandrecht
das Anwartschaftsrecht
das Sicherungsrecht
das Hypothekenrecht
die Grundschuld
Aufgrund meiner Erfahrung habe ich festgestellt, dass es in der Justiz häufig zu Auseinandersetzungen über Verträge kommt. Vor kurzem musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken urteilen und entschied, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Infolgedessen haben Bankkunden das Recht auf Rückerstattung überhöhter Entgelte.
Der VW-Dieselskandal bleibt ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen erhoben Klage, jedoch entschied der BGH, dass ihre Ansprüche verjährt seien. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Es war von Bedeutung, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Hierbei muss zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.
Sollten Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auch auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, so kann ich Ihnen möglicherweise weiterhelfen.
Mein Expertisegebiet im Zivilrecht umfasst die umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets. Da das Zivilrecht aufgrund der ständigen Aktualisierung von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung oft dynamisch und unübersichtlich ist, biete ich Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.
Generelle Aufgaben
Überprüfung der Wirksamkeit von Verträgen
Verträge erstellen
AGB verfassen und überprüfen
Vorgehen gegen vertragliche Pflichtverletzungen
Klärung der Rechtslage bei Nichterfüllung von Verträgen
Überprüfung von Schadenersatzansprüchen
Geltendmachung von Verzugsschäden
Überprüfung der Vertretungsberechtigung
Geltendmachung vertraglicher Sach- und Rechtsmängel
Rückabwicklung von Verträgen
Klärung von Haftungsfragen bei Sachmängeln
Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung
Überprüfung von Herausgabeansprüchen
Schuldrecht
Veräußerungsverträge
Schenkungsvertrag
Tauschvertrag
Kaufvertrag
Gebrauchsüberlassungsverträge
Mietvertrag
Pachtvertrag
Leihvertrag
Darlehen
Leasing
Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken
Dienstvertrag
Werkvertrag
Geschäftsbesorgungsvertrag
Sichernde Verträge
Bürgschaft
Anerkenntnis
Vergleich
Erstellung von AGB
Sachenrecht
Verfügungsvertrag
Meine Angebote im Bereich des Vertrags- und Zivilrechts helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Bereichen herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir auf Basis Ihrer Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze die gewünschten Regelungen. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.
AGBs, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und dadurch eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei zur Folge haben, sind unwirksam. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind bestimmte Arten von Vertragsinhalten aufgeführt, die gegenüber Verbrauchern verboten sind. Sollten die AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen, jedoch ohne diese AGB.
Wenn es zu einer Störung der Leistung kommt, hat der Empfänger verschiedene Rechte hinsichtlich der Gewährleistung für Mängel. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung, Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme und Schadensersatz. In der Regel muss dem Leistenden jedoch eine Frist gesetzt werden, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.
Wenn Parteien aus verschiedenen Staaten Verträge abschließen, kann es zu Konflikten zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen kommen. Um dieses Problem zu lösen, können die Parteien vertraglich vereinbaren, welches Recht für den Vertrag gelten soll. Falls eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, wird das anwendbare Recht durch internationale Verträge, Konventionen oder Abkommen bestimmt.
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