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Die speziellen Aspekte des Erwerbs einer Immobilie
Wenn Sie den Wunsch haben, ein Haus oder ein Grundstück zu erwerben, um Ihre Zukunft zu sichern oder ein Investment zu tätigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in rechtlicher Hinsicht abgesichert sind. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch keine alltägliche Angelegenheit und mit erheblichen juristischen Herausforderungen verbunden. Neben den emotionalen Faktoren spielt auch das finanzielle Risiko eine bedeutende Rolle, da viele Menschen lange Zeit sparen, um sich diesen Traum zu erfüllen. Um die Verbraucher zu schützen, hat der Staat spezielle Vorschriften erlassen, die vorschreiben, dass Kaufverträge schriftlich fixiert und notariell beglaubigt werden müssen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass jeder Abschnitt verständlich und klar formuliert ist.
Grundlegende Informationen zum Immobilienkauf
Es ist ratsam, zunächst das Grundbuch der Immobilie zu überprüfen, um allgemeine Informationen zu erhalten. Hier sind beispielsweise Angaben zur Belastung der Immobilie durch Grundschuld oder Wegerecht zu finden.
Eigentumswohnungen
Im Kaufvertrag sollten besondere Bestimmungen der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage berücksichtigt werden.
In der Teilungserklärung wird beispielsweise festgelegt, ob ein Gartenanteil im Eigentum oder lediglich als Sondernutzungsrecht vorliegt. Weitere Sondernutzungsrechte wie Keller, Nebenräume oder Stellplätze müssen ebenfalls im Vertrag aufgeführt sein.
Im Grundbuch sind auch Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken oder Versorgungsunternehmen vermerkt. Eine Überprüfung ist ratsam, wenn man diese nicht akzeptiert.
In den notariellen Kaufvertrag müssen auch spezielle Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft und zu bestimmten Baumaßnahmen aus der Teilungserklärung und den damit verbundenen Verträgen aufgenommen werden. So erfüllt der Verkäufer seine Informationspflichten und der Käufer ist umfassend über die zu erwerbende Immobilie informiert.
Vermietete Immobilien
Auch eine Überprüfung der Mietverträge ist empfehlenswert, da der Käufer nach dem Kauf die Rolle des Vermieters übernimmt und somit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Es ist wichtig, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, ab wann die Miete dem Käufer zusteht und bis wann sie noch dem Verkäufer zusteht.
Außerdem sollte der Mieter rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.
Im Bau befindliche Immobilien
Es ist wichtig, dass die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten werden.
Zusätzlich sollte der Ratenzahlungsplan daraufhin überprüft werden, ob er mit der Baubeschreibung übereinstimmt und gegebenenfalls angepasst werden muss.
Öffentlich-rechtliche Bestimmungen
Nach Abschluss der notariellen Beurkundung prüft der Notar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder eine Genehmigung des Hausverwalters erforderlich sind oder ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.
Es können auch Fragen des Denkmalschutzes sowie mögliche Grundpfandrechte oder frühere Finanzierungen auftreten, die Probleme verursachen könnten.
Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Register, das alle Grundstücke in einem bestimmten Bezirk auflistet. Um als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden, muss der Käufer den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt durch den Notar beantragen lassen. Erst nach dem erfolgreichen Eintrag wird der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks.
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift in Bezug auf die Wahl des Notars. Verkäufer und Käufer müssen sich auf einen Notar einigen. Häufig empfiehlt der Verkäufer oder Makler einen Notar, mit dem sie bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Es ist jedoch von Bedeutung zu beachten, dass der Notar bei der Beurkundung neutral sein muss und die anfallenden Gebühren gesetzlich festgelegt sind.
Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt beim Kauf einer Immobilie variieren je nach Höhe des Kaufpreises. In der Regel sind die prozentualen Notarkosten bei höheren Kaufpreisen geringer. Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2013 belaufen sich die Notargebühren auf etwa 1 % und die Grundbuchkosten auf etwa 0,5 % des Kaufpreises. Es ist jedoch möglich, dass zusätzliche Tätigkeiten zu höheren tatsächlichen Kosten führen können.
Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Immobilienkaufvertrag selbst zu erstellen.
Der Immobilienkaufvertrag wird wirksam, sobald er beim Notartermin beurkundet wird und von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst durch den Grundbucheintrag, der die Umschreibung im Grundbuch enthält. Bis dahin ist die Immobilie lediglich für den Käufer reserviert.
Ja, es ist möglich, dass die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch mehrere Monate dauert. In Absprache mit dem Verkäufer kann jedoch eine vorherige Schlüsselübergabe und der Einzug erfolgen. Erst durch die Übergabe der Schlüssel erlangt der Käufer die tatsächliche Besitzübertragung.
Generell besteht beim Kaufvertrag für Immobilien kein Rücktrittsrecht. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn erhebliche Mängel vorliegen, die den Käufer dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass die Immobilie älter ist als ursprünglich angegeben. Auf der anderen Seite hat auch der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise durch Nichtzahlung des Kaufpreises.
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