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Ihre Kanzlei Heilmann. Immer für Sie da
Adresse
Nürnberger Straße 31A
01187 Dresden
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung
Ich setze Ihren Eigenbedarf effektiv durch
Als Rechtsanwältin möchte ich Ihnen helfen, wenn Sie Eigenbedarf anmelden möchten. Sind Sie sich unsicher, ob Sie bei der Eigenbedarfskündigung alles beachtet haben? Mit einer Eigenbedarfskündigung können Sie Ihre Wohnung zurückbekommen.
Das Mietrecht bietet Schutz für den Mieter, weshalb eine Kündigung wegen Eigenbedarf nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist. Es ist wichtig, genaue Fristen einzuhalten und gute Begründungen vorzulegen, um das Mietverhältnis nicht zu gefährden. Als Rechtsanwältin für Mietrecht stehe ich Ihnen zur Seite und klären Sie auf. Egal ob Sie Vermieter oder Mieter sind – ich vertrete Sie und helfe Ihnen dabei, Ihre Wohnung zu sichern.
Damit Sie Ihren Eigenbedarf erfolgreich durchsetzen können, gilt es Folgendes zu beachten:
Kündigungsgrund
Der Vermieter muss die Wohnung für sich selbst, Familienangehörige, nahe Verwandte oder Angehörige seines Haushalts bedürfen
Das schließt ein: Kinder, Eltern, Enkel, Großeltern, Geschwister, Stiefkinder, Nichten und Neffen
Das umfasst nicht: Onkel, Cousins, Cousinen, Großnichten, Großneffen oder sonstige Angehörige
Juristische Personen (z.B. Aktiengesellschaften, GmbH) können keinen Eigenbedarf anmelden
Der Kündigungsgrund muss bis zum Umzug des Mieters bestehen bleiben
Im Härtefall kann der Mieter Widerspruch gegen die Kündigung erheben
Ein Härtefall besteht insbesondere bei fehlendem Ersatzwohnraum, geringes Einkommen, Alter, Invalidität, Gebrechlichkeit, Schwangerschaft, Kinder, Schwierigkeiten bei Schul- oder Kindergartenwechsel
Überwiegt ein berechtigtes Interesse des Mieters, verlängert dies das Mietverhältnis
Formalia
Eine schriftliche Kündigungserklärung
Detaillierte Angabe für wen und warum der Vermieter die Wohnung bedarf
Kündigungsfrist
Die Kündigungsfristen hängen von der Dauer des Mietverhältnisses ab
3 Monate Frist bei bis zu 5 Jahren Mietverhältnis
6 Monate Frist zwischen 5 bis 8 Jahren Mietverhältnis
9 Monate Frist ab 8 Jahren Mietverhältnis
Abwehrmöglichkeiten
Zieht der Mieter nach wirksamer Kündigung nicht aus, kann der Vermieter Räumungsklage erheben
Zuständig ist jeweils das Amtsgericht (AG) im Bezirk, wo sich die Wohnung befindet
Bei Eigenbedarfskündigung bin ich an Ihrer Seite. Eigenbedarfskündigungen haben hohe Voraussetzungen. Hier gelten genaue Fristen und gute Argumente. Nur so können Sie als Vermieter Ihre Wohnung nutzen oder als Mieter Ihre Wohnung behalten. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung im Mietrecht weiß ich, worauf es ankommt. Ich berate und vertrete Sie rund um das Thema Mietverträge und Kündigung. Sie schildern Ihren Sachverhalt und wir überlegen das weitere Vorgehen. Ich helfe beim Erstellen und Prüfen von Kündigung und Widerspruch. Gerne übernehme ich die Kommunikation mit dem Mieter, Sachverständigen und dem Gericht. Hierbei setze ich auf außergerichtliche Lösungen, um Ihre Nerven und Kosten zu sparen. Zur Not setze ich Ihr Recht auch vor Gericht durch.
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