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Ihre Kanzlei Heilmann.
Adresse
Ludwig-Ermold-Str. 1
01217 Dresden
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9:00–17:00
Freitag 09:00-15:00
und nach Vereinbarung
Baumängel zerstören Ihren Traum vom Eigenheim? Sie wollen Schadensersatz vom Bauunternehmer? Pfusch am Bau: Viele Auftraggeber stehen vor dem Problem, aber wenige wissen damit umzugehen. Dabei verpassen viele Ihre Ansprüche zur Mängelgewährleistung. Ob Nacherfüllung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz – das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt dem Bauherrn viele Rechte gegen den Bauunternehmer. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Bau- und Architektenrecht weiß ich, worauf vor und nach der Abnahme zu achten ist. Mit mir kommen Ihre Rechte zur Geltung.
Damit Sie einen Ersatz für den Schaden erhalten, gilt es Folgendes zu beachten:
Wenn Ihr Traumhaus Mängel hat, wenn Sie einen Schadensersatz gegen den Bauunternehmer geltend machen wollen, dann sind Vertrauen und Kompetenz entscheidend. Deswegen richte ich meine Tätigkeit nach Ihren Bedürfnissen aus. Dabei berate ich Sie in einem klärenden Erstgespräch und stehen Ihnen mit meiner langjährigen Praxiserfahrung zur Seite. Ob Bauabnahme, Mängelrüge oder Beratung durch Bausachverständigen – ich berate, wie Sie am besten gegen Baumängel vorgehen können. Meine Maxime ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Zur Not setze ich Ihr Recht aber auch gerichtlich durch. Als Anwälte mit großer Erfahrung im Bau- und Architektenrecht übernehme ich sämtliche Korrespondenz mit dem Bauunternehmer, Baugutachter, anderen Sachverständigen oder dem Gericht. Ob Nacherfüllung oder Schadensersatz, ich rette Ihr Traumhaus.
Am Ende der Leistung erfolgt die Bauabnahme, welche in einem Abnahmeprotokoll festgehalten werden kann. Sie bildet eine Zäsur im Vertrag, da sowohl die Vergütung fällig wird, als auch die Gewährleistungsfrist beginnt. Bestehen zu diesem Zeitpunkt Mängel, kann der Bauunternehmer vorbehaltlich dieser Mängel abnehmen.
Je nachdem, welches Gesetz dem Werkvertrag über das Bauwerk zugrunde liegt – also VOB oder BGB – dauert die Gewährleistungsfrist 4 oder 5 Jahre. Der Start der Gewährleistungsfrist ist der Zeitpunkt der Bauabnahme.
In einer Mängelrüge sollten Sie alle Mängel so detailliert wie möglich auflisten und sie mit Beweisen untermauern. Zudem sollten Sie eine angemessene Frist, meistens etwa 2 Wochen, zur Nacherfüllung setzen. Sie sollten sachlich formulieren und keine Begründung oder Vermutungen für die Mängel beifügen.
Ein Baugutachter kann sachkundig Auskunft über Baumängel geben. Mit seinem Gutachten können Mängelrügen untermauert werden. Dadurch erhöhen sich die Erfolgschancen für einen gegebenenfalls folgenden Prozess.
Zunächst sollten Sie in einer Mängelrüge Schadensersatz vom Bauunternehmer fordern. Die Erfolgsaussicht dieses Schreiben steigt, wenn Belege beigefügt und sie anwaltlich verfasst sind. Weiterhin besteht die Möglichkeit, ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage beim zuständigen Gericht anzustrengen.
Nach dem Grundsatz der Naturalrestitution hat der Schädiger hat zunächst die Pflicht, den entstandenen Schaden zu beseitigen; er kann also den Baumangel reparieren. Bei Personen oder Sachschäden können Sie als Geschädigter stattdessen aber den erforderlichen Geldbetrag (also z. B. Werkstatt/Heilbehandlungskosten) verlangen.
Beschreibung: Übersicht des Bau-Ablaufs, der Dringlichkeit, gibt es dringende Maßnahmen, die durchgeführt müssen? Ansprechpartner beim Bauträger, Handwerker. Bilder, um den Schaden zu dokumentieren. Möglichst mit Maßstab. Tipp: Meterstab danebenlegen und fotografieren. Übersicht sowie Details, Baupläne.
Relevanter Schriftverkehr: Verträge, Korrespondenz mit dem Bauträger und Beteiligte, Schriftstücke, die Ihr Anliegen belegen, Anträge bei Ämtern und Behörden.
Gedächtnisprotokolle: von Gesprächen mit Handwerkern und Bauträgern.
Kauf- und Zahlbelege: Wurden Abschlagszahlungen fristgerecht beglichen?
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