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Rechtsanwalt Ansprüche bei Kündigung und Vertragsauflösung Dresden

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Was passiert bei einer Kündigung und welche Rechte habe ich?

Ob Sie gekündigt haben oder eine Kündigung erhalten haben, spielt keine Rolle. Nach einer Kündigung haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder fristlose Kündigung handelt und wer die Kündigung ausgesprochen hat. Wenn ein Arbeitsverhältnis endet, stellen sich viele finanzielle Fragen: Wie lange steht uns Lohn zu? Haben wir Anspruch auf Weihnachtsgeld nach einer Kündigung? Was passiert mit unserem restlichen Urlaub? Kann man als Arbeitgeber Urlaubsgeld zurückfordern? Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht beantworten wir Ihre Fragen detailliert und setzen Ihre Rechte durch. Falls die andere Partei sich weigert, zu zahlen, vertreten wir Sie auch vor Gericht.

Ihr Anspruch bei Kündigung und Vertragsauflösung

Anspruch auf ein Arbeitszeugnis auch bei Kündigung

Sobald der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis verlangt, muss der Arbeitgeber dieses erstellen, unabhängig davon, wer gekündigt hat. Der Anspruch besteht!

  • Auch bei einer Kündigung in der Probezeit haben Sie einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Freelancer oder freie Angestellte haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.

  • Auszubildende müssen ihr Arbeitszeugnis nicht selbst anfordern.

Sie müssen ein schlechtes Zeugnis nicht akzeptieren!

  • Der Arbeitnehmer kann eine Änderung verlangen.

  • Notfalls kann die Änderung auch gerichtlich durchgesetzt werden.

Form und Frist des Arbeitszeugnisses:

  • Das Arbeitszeugnis muss in gedruckter Form ausgehändigt werden.
  • Das Arbeitszeugnis muss vor Ablauf der Kündigungsfrist erstellt werden.

Ein einfaches Arbeitszeugnis muss enthalten:

  • Angaben zur Dauer der Beschäftigung

  • Einsatzbereich

  • Verantwortlichkeit des Arbeitnehmers

  • keine Bewertung

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist dagegen umfangreicher:

  • Auch die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers werden darin bewertet.

Lohnanspruch bei Kündigung

Ordentliche Kündigung

  • Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Lohn bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zu zahlen.

  • Stellt sich heraus, dass die Kündigung unwirksam ist, da der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage eingereicht hat, muss der Arbeitgeber den Lohn auch für die Monate zahlen, in denen der Arbeitnehmer zuhause war. Dies wird Annahmeverzugslohn genannt.

Außerordentliche Kündigung

  • Bei einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlung einstellen.

  • Sobald der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhebt, wird das Arbeitsgericht feststellen, ob die Kündigung wirksam war oder nicht. War sie unwirksam, muss der Arbeitgeber den Lohn nachzahlen.

Die Fälligkeit erfolgt wie beim normalen Lohn im Arbeitsverhältnis. Kommt der Arbeitgeber dem Lohnanspruch nicht nach, können Sie eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.

Der Arbeitgeber kommt direkt am ersten Tag der Fälligkeit in Zahlungsverzug. Ab diesem Tag können Sie die Zahlung des Bruttolohns sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale verlangen.

Ein Anwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche vor dem Arbeitsgericht effektiv durchzusetzen.

Weihnachtsgeldanspruch bei Kündigung

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Weihnachtsgeld. Die Zahlung des Weihnachtsgeldes ist eher eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers.

Ein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung kann sich aus folgenden Quellen ergeben:

  • Tarifvertrag

  • Betriebsvereinbarung

  • Arbeitsvertrag

Ein Anspruch kann auch aus der betrieblichen Übung resultieren. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit mehrmals eine Leistung erbracht hat, die einen Vertrauenstatbestand geschaffen hat.

  • Beispielsweise, wenn der Arbeitgeber Ihnen drei Jahre hintereinander ohne Vorbehalt Weihnachtsgeld gezahlt hat, muss er dies auch im kommenden Jahr tun.

  • Wenn er bei jeder Zahlung explizit auf eine freiwillige Zahlung hingewiesen hat, besteht kein Anspruch.

Stichtagsregelung - Wann erlischt der Anspruch?

Bedingungen für das Weihnachtsgeld

Das Weihnachtsgeld wird in vielen Unternehmen unter bestimmten Bedingungen ausgezahlt. Diese Bedingungen sind:

  • Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen. Wenn das Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag endet, entfällt der Anspruch auf Weihnachtsgeld.

    • Wenn das Weihnachtsgeld zusätzliches Entgelt ist, ist die Stichtagsregelung unwirksam.
    • Wenn das Weihnachtsgeld zur Honorierung der Betriebstreue dient, ist die Stichtagsregelung wirksam und es besteht kein Anspruch auf Weihnachtsgeld bei Kündigung.
    • Bei einer Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ist die Stichtagsregelung unwirksam und es besteht zumindest ein Anspruch auf anteiliges Weihnachtsgeld bei Kündigung.

Rückforderung von Urlaubsgeld

Das Urlaubsgeld ist eine freiwillige Sonderzahlung des Arbeitgebers und es besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf. Ein Anspruch kann jedoch aus dem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, dem Arbeitsvertrag oder einer betrieblichen Übung abgeleitet werden. Es gibt einen Unterschied zwischen Urlaubsentgelt und Urlaubsgeld:

  • Das Urlaubsentgelt ist die Vergütung für die Zeit des Urlaubs und entspricht in der Regel dem normalen Lohn.
  • Das Urlaubsgeld ist eine zusätzliche Sonderzahlung.

Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?

  • Die Rückforderung hängt von den individuellen vertraglichen Vereinbarungen ab.
  • Eine Rückzahlungsklausel ist nur bei zusätzlich gezahltem Urlaubsgeld zulässig.
  • Der Arbeitgeber kann einen Teil des gezahlten Urlaubsgeldes vom Arbeitnehmer zurückfordern.
  • Die Rückforderung ist unwirksam, wenn der Arbeitnehmer bereits in der ersten Jahreshälfte die sechsmonatige Wartezeit für den Urlaubsanspruch erfüllt hat und dieser erst später aufgrund einer Kündigung auf einen Teilurlaub reduziert wurde.

Professionelle Unterstützung für eine umfassende Beratung

Gerne stehen wir Ihnen im Bereich Arbeitsrecht zur Verfügung und berate Sie umfassend zu Fragen rund um Kündigungen und Vertragsauflösungen. Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gibt es oft finanzielle Unklarheiten, die es zu klären gilt. Es ist wichtig festzustellen, wann noch offene Lohnansprüche bestehen und wann Sie Anspruch auf die Auszahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld haben. Zudem spielt auch das Arbeitszeugnis eine entscheidende Rolle für Ihre zukünftige berufliche Entwicklung. Als Rechtsanwälte prüfen wir Ihre Ansprüche und vertrete Sie vor Gericht, um Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, sobald Sie eine Kündigung erhalten, denn je schneller Sie reagieren, desto schneller können Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

Möchten Sie eine Kündigung aussprechen? Ganz gleich, ob Sie der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer sind: Es ist von großer Bedeutung, die möglichen Ansprüche der anderen Partei zu kennen. Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an uns! Wir setzen uns für Ihre Ansprüche ein!
Arbeitnehmer haben das Recht, unabhängig davon, ob sie selbst gekündigt haben oder ob ihnen gekündigt wurde, ein Arbeitszeugnis zu verlangen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, das Arbeitszeugnis auszustellen.

Es ist erforderlich, dass ein Arbeitszeugnis schriftlich erstellt wird und in gedruckter Form vor Ablauf der Kündigungsfrist an den Arbeitnehmer übergeben wird.

Ein einfaches Arbeitszeugnis enthält Informationen über die Dauer der Beschäftigung, den Aufgabenbereich und die Verantwortlichkeiten. Es enthält jedoch keine Bewertung der Leistung.

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis geht über die Informationen im einfachen Arbeitszeugnis hinaus und beinhaltet zusätzlich Informationen über die Arbeitsweise und die sozialen Kompetenzen des Arbeitnehmers.

Wenn der Arbeitgeber eine ordnungsgemäße Kündigung ausspricht, muss er den Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses zahlen. Die Zahlung des Lohns erfolgt gemäß den Bestimmungen des Arbeitsvertrags. Im Fall einer außerordentlichen Kündigung wird der Arbeitgeber die Lohnzahlungen einstellen. Bereits geleistete Arbeit wird jedoch noch ausgezahlt.

Wenn der Arbeitgeber nach der Kündigung nicht den geschuldeten Lohn auszahlt, haben Sie die Möglichkeit, eine Lohnklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Der Arbeitgeber gerät bereits am ersten Tag nach Fälligkeit des Lohns in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Zahlung des Bruttogehalts sowie Verzugszinsen und eine Schadenspauschale fordern.

Ja, ein Anspruch kann sich aus der Stichtagsregelung ergeben. Das Arbeitsverhältnis muss bis zu einem bestimmten Stichtag bestehen und es darf keine Kündigung ausgesprochen werden. Wurde das Geld als zusätzlichen Lohn oder als Mischform aus Entgelt- und Belohnungscharakter ausgezahlt, besteht ein anteiliger Anspruch.

Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Urlaubsgeld. Ein Anspruch besteht nur, wenn dies im Arbeits- oder Tarifvertrag festgelegt ist oder durch eine betriebliche Übung entstanden ist. Arbeitgeber können durch einen wirksamen Vorbehalt der Freiwilligkeit eine betriebliche Übung verhindern.

Der Anspruch auf Urlaubsgeld bei einer Kündigung entfällt, sofern dies explizit im Vertrag festgelegt wurde. Dies ist nur zulässig, wenn das Urlaubsgeld als freiwillige Zusatzleistung gewährt wird. Minijobber haben das Recht auf einen anteiligen Anspruch auf Urlaubsgeld, sofern vergleichbaren Vollzeitbeschäftigten Urlaubsgeld gewährt wird.

Von einer Urlaubsabgeltung spricht man, wenn aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der gesetzlich zustehende Urlaub ganz oder teilweise nicht bis zum Beendigungszeitpunkt gewährt werden kann. Eine Urlaubsabgeltung kann nur bei Kündigung und Arbeitsunfähigkeit infolge einer Krankheit gezahlt werden.
Die Urlaubsabgeltung wird gemäß einer bestimmten Formel berechnet. Der Anspruch auf Urlaubsabgeltung wird auf Basis des durchschnittlichen Arbeitsverdienstes berechnet, den der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Urlaubsbeginn erhalten hat. Dieser Durchschnittswert wird mit der Anzahl der verbleibenden Urlaubstage multipliziert.
Um Anspruch auf Urlaubsabgeltung geltend machen zu können, muss der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch gültig sein und der Abgeltungsanspruch muss auch erfüllbar sein. In der Regel ist dies der Fall, wenn die noch vorhandenen Urlaubstage bis zum Ende der Beschäftigung nicht mehr genommen werden können.

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht-Mobile

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