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Rechtsanwalt Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber Dresden

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Arbeitszeiterfassung - Die Überwachungspflicht des Arbeitgebers gemäß Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG)

Wie funktioniert die Zeiterfassung und was genau bedeutet Vertrauensarbeitszeit? Ist es noch erlaubt, Homeoffice zu machen? Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, die Arbeitszeit Ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Es reicht jedoch nicht aus, nur die Stunden pauschal zu notieren. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat mit einem Urteil auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) reagiert, die besagt, dass Arbeitgeber eine Schutzpflicht gegenüber ihren Angestellten haben, was auch die genaue Erfassung der Arbeitszeit einschließt. Dadurch lassen sich unbezahlte Überstunden und Ruhepausen dokumentieren.

Dieses Urteil stellt für Sie als Arbeitgeber eine weitere Herausforderung dar. Als Rechtsanwälte für Arbeitsrecht ist uns bewusst, dass Sie im Arbeitsrecht mit verschiedenen Pflichten konfrontiert sind und bei Verstoß empfindliche rechtliche Konsequenzen drohen. Daher ist es entscheidend, sich juristischen Rat zu holen und sich rechtlich abzusichern. Wir informieren Sie gerne darüber, wie Sie am besten auf diese neue Rechtsprechung reagieren können.

So gelingt die Zeiterfassung

Damit Sie Ihr Unternehmen rechtssicher auf das BAG-Urteil vorbereiten, ist es wichtig dass sie auf folgende Dinge achten:

  • Anwendungsbereich

    • Grundlage ist die allgemeine Arbeitsschutzpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) – nicht nach Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

    • Die Arbeitszeit jedes Arbeitnehmers muss aufgezeichnet werden.

      • Bislang ist unklar, ob dies auch für leitende Angestellte gilt

    • Die gesamte Arbeitszeit muss erfasst werden. Das bedeutet: tatsächlicher Beginn und Ende der Arbeitszeit einschließlich Überstunden und Pausen. Pauschale Eintragungen sind nicht zulässig.

  • Die Umsetzung im Unternehmen

    • Notwendig ist ein objektives und zuverlässiges System der Zeiterfassung. Es kann digital aber auch analog sein. Der Arbeitgeber hat einen großen Spielraum, wie er dies gestaltet.

    • Wegen Mitbestimmungsrecht laut Betriebsratsverfassunggesetz (BetrVG) ist die Abstimmung mit dem Betriebsrat erforderlich

    • Die Mitarbeiter können auch selbst ihre Stunden nachhalten. Der Arbeitgeber hat dies dann aber zu kontrollieren.

    • Freie und flexible Arbeitszeiteinteilung weiterhin möglich. Hier muss der Arbeitgeber auch auf Höchstarbeitszeiten und Ruhezeiten achten.

    • Bei der Umsetzung muss der Datenschutz berücksichtigt werden.

  • Rechtsfolgen bei Verstößen

    • Die jeweilige Landesbehörde (i.d.R. die Landesämter für Arbeitsschutz) sind zuständig für die Überwachung

    • Bei Verstoß drohen hohe Bußgelder.

Wie wir Ihnen helfen

Als Rechtsanwälte begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Zeiterfassung in Ihrem Unternehmen als Arbeitgeber. Mit unserer langjährigen Praxiserfahrung beraten wir Sie darüber, worauf Sie in Ihrem Betrieb achten müssen: Arbeitnehmer, leitende Mitarbeiter und freie Angestellte – in jedem Fall müssen besondere Umstände berücksichtigt werden. Dazu gehören Kontrollpflichten, Datenschutzbestimmungen und die Einbindung des Betriebsrats.

Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) unverzüglich umzusetzen. Sie müssen daher umgehend nach einem Urteil ein System zur Arbeitszeiterfassung in Ihrem Unternehmen installieren.

Bei der Erfassung der Arbeitszeit müssen sämtliche tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden aller Mitarbeiter erfasst werden. Dabei müssen sowohl der Beginn und das Ende der Arbeitszeit als auch Pausen und Überstunden dokumentiert werden. Ob die Arbeitszeit von leitenden Angestellten erfasst werden muss, wurde durch das Urteil nicht geklärt.

Als Unternehmer haben Sie bei der Gestaltung der Arbeitszeiterfassung einen großen Spielraum. Diese kann sowohl digital als auch analog erfolgen. Sie als Arbeitgeber haben die Möglichkeit, die Zeiterfassung selbst zu übernehmen oder sie an Ihre Mitarbeiter zu delegieren.
Sie können die Arbeitszeiterfassung auch von Ihren Arbeitnehmern durchführen lassen. Es besteht jedoch Ihre Verantwortung sicherzustellen, dass diese Systeme tatsächlich genutzt werden und korrekt funktionieren. Daher empfehlen wir Ihnen, in Ihrem Unternehmen regelmäßige Stichproben durchzuführen.

Homeoffice und Vertrauensarbeitszeit sind weiterhin erlaubt. Wenn Sie Ihren Mitarbeitern die Zeiterfassung überlassen, können Sie dies auch eigenständig im Homeoffice kontrollieren. Allerdings müssen Sie regelmäßige Stichproben durchführen, um die Einhaltung der gesetzlichen Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen zu überprüfen.

Die Erfassung der gesamten tatsächlichen Arbeitszeit jedes Mitarbeiters ist grundsätzlich erforderlich. Dies gilt auch für die Arbeitszeit von außendienstlichen Mitarbeitern. Bisher war ungeklärt, ob auch leitende Mitarbeiter ihre Arbeitszeit erfassen müssen.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stützt die Verpflichtung zur detaillierten Erfassung der Arbeitszeit auf das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das bedeutet, dass es bereits eine gesetzliche Regelung gibt. Als Antwort auf die Rechtsprechung hat der Gesetzgeber angekündigt, präzisere Gesetze zu erlassen, die die Zeiterfassung regeln sollen.
Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) ergibt sich die Verpflichtung zur Zeiterfassung aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Das ArbSchG sieht keine direkten Sanktionen vor. Allerdings können die zuständigen Landesbehörden das Unternehmen zur Umsetzung auffordern und bei Nichtbefolgen ein Bußgeld von bis zu 30.000 EUR verhängen. Diese Bußgeldsumme kann mehrmals festgesetzt werden.
Gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) besitzt der Betriebsrat das Recht auf Mitsprache. Das bedeutet, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer Zeiterfassung aufgrund der Arbeitsschutzmaßnahme mitbestimmen darf. Als Arbeitgeber müssen Sie daher mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten.
Arbeitszeiterfassung kann für Arbeitgeber die Effizienz steigern, die Ressourcenplanung verbessern und die Einhaltung von Arbeitszeitregelungen sicherstellen. Arbeitnehmer profitieren von einer genauen Vergütung und der Möglichkeit, Arbeitszeit und Urlaub besser zu verfolgen.

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht Arbeitgeber - mobile-Mobile

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