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Rechtsanwalt Insolvenzanfechtung Dresden

Dienstleistung im Insolvenzrecht

Rechtsanwalt bei Insolvenzanfechtung – Wenn der Insolvenzverwalter Geld zurückfordert

Viele Unternehmer oder Privatpersonen sind überrascht, wenn sie Post vom Insolvenzverwalter erhalten: Bereits erhaltene Zahlungen sollen plötzlich zurückgezahlt werden.
Dieses Vorgehen nennt sich Insolvenzanfechtung und ist in der Insolvenzordnung (§§ 129 ff. InsO) geregelt. Der Insolvenzverwalter ist gesetzlich verpflichtet, solche Ansprüche geltend zu machen – das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass diese Forderung auch berechtigt ist.

In vielen Fällen bestehen gute Chancen, sich erfolgreich zu wehren – vorausgesetzt, der Sachverhalt wird sorgfältig geprüft und Sie reagieren innerhalb der gesetzten Fristen.

Warum kann Geld zurückgefordert werden?

Der Hintergrund der Insolvenzanfechtung ist die gleichmäßige Verteilung des Vermögens des insolventen Unternehmens oder Schuldners auf alle Gläubiger.
Hat ein Gläubiger kurz vor der Insolvenzeröffnung noch Zahlungen oder andere Vermögenswerte erhalten, kann dies als Benachteiligung anderer Gläubiger gewertet werden. Besonders kritisch sind Transaktionen in den letzten drei Monaten vor Insolvenzantrag.

Dabei geht es nicht nur um Geld: Auch Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge oder unentgeltliche Leistungen können betroffen sein. Selbst unterlassene Handlungen können unter Umständen angefochten werden.

Fristen und Verjährung

Die Rückforderung kann je nach rechtlicher Grundlage weit in die Vergangenheit reichen:

  • Bis zu 10 Jahre rückwirkend in besonders schweren Fällen (§ 133 InsO)

  • Häufig 4 Jahre als Regelfrist

  • Bei bestimmten Anfechtungstatbeständen nur wenige Monate

Die Verjährungsfrist beträgt in der Regel 3 Jahre, beginnend mit dem Jahresende, in dem das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Beispiel: Wird das Verfahren am 5. August 2020 eröffnet, beginnt die Frist am 1. Januar 2021 und endet am 31. Dezember 2023.

Wie sollte man reagieren?

Wer ein Anfechtungsschreiben erhält, sollte nicht vorschnell zahlen und auch nicht unüberlegt antworten.
Oft fehlen dem Insolvenzverwalter wichtige Informationen oder Belege, um seinen Anspruch zu beweisen.
Unbedachte Erklärungen können jedoch unbeabsichtigt genau die Argumente liefern, die der Verwalter braucht.

Die Insolvenzanfechtung ist ein komplexes Spezialgebiet, das ständigen Änderungen durch Rechtsprechung und Gesetzesreformen unterliegt. Eine Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt ist daher dringend zu empfehlen.

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Ich helfe Ihnen bei der Insolvenzanfechtung

Wenn Sie ein Anfechtungsschreiben vom Insolvenzverwalter erhalten haben, stehe ich Ihnen mit meiner Erfahrung im Insolvenzrecht zur Seite.
Ich prüfe für Sie, ob die Forderung rechtlich überhaupt besteht, bewerte Ihre Erfolgsaussichten und entwickle eine individuelle Verteidigungsstrategie. Dabei habe ich nicht nur die rechtlichen, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen im Blick.
Gemeinsam finden wir den besten Weg – ob durch eine außergerichtliche Einigung oder die konsequente Verteidigung vor Gericht.

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