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Ihre Rechtsanwaltskanzlei Heilmann.
Adresse
Ludwig-Ermold-Str. 1
01217 Dresden
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00–17:00
Freitag 09:00-15:00
und nach Vereinbarung
Um wirksam einen Antrag einzureichen und sich nicht strafbar oder schadensersatzpflichtig zu machen, sollten folgende Punkte beachtet werden:
Antragsrecht/Antragspflicht
Form
Anzuhängende Unterlagen
Frist
Ein Antrag auf ein Regelinsolvenzverfahren ist gemäß Insolvenzordnung (InsO) ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Kenntnis der Insolvenzgründe einzureichen. Bei der Nachlassinsolvenz hat der Erbe 2 Jahre nach Eintritt der Erbschaft Zeit. Ein Verbraucherinsolvenzverfahren hat keine Antragsfrist.
Ein Antrag auf ein Regelinsolvenzverfahren ist gemäß Insolvenzordnung (InsO) ohne schuldhaftes Zögern, jedoch spätestens innerhalb von 3 Wochen nach Bekanntwerden der Insolvenzgründe zu stellen. Im Falle einer Nachlassinsolvenz hat der Erbe 2 Jahre nach dem Anfall der Erbschaft Zeit. Für ein Verbraucherinsolvenzverfahren gibt es keine Antragsfrist.
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