Rechtsanwaltskanzlei Heilmann - Ihr Rechtsbeistand

Rechtsanwalt Lohn und Gehalt Dresden

Dienstleistung im Arbeitsrecht

Lohn und Gehalt – Fachkundige Beratung durch einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Haben Sie Fragen zu Lohn, Gehalt oder Vergütungsansprüchen? Ich berate Sie als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht umfassend in allen rechtlichen Angelegenheiten rund um das Thema Bezahlung im Arbeitsverhältnis.

Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung offener Gehaltsforderungen, prüfe Arbeitsverträge und informiere über gesetzliche Lohnuntergrenzen, Equal Pay sowie die Mindestlohnregelungen. Zudem kläre ich über Ausschlussfristen, Verjährungsfristen und Ihre Rechte bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers auf.

Ihr Recht auf Lohn und Gehalt – was Ihnen zusteht

Ihr rechtlicher Anspruch auf Vergütung – also Lohn oder Gehalt – leitet sich in erster Linie aus Ihrem Arbeitsvertrag ab.

  • Der Arbeitsvertrag muss nicht zwingend in schriftlicher Form vorliegen.

    • Ein mündlicher Arbeitsvertrag ist ebenfalls rechtlich wirksam und kann eine Grundlage für Ihre Gehaltsansprüche darstellen.

    • Das bedeutet: Auch ohne schriftliche Vereinbarung steht Ihnen eine Vergütung zu, sofern ein Arbeitsverhältnis besteht.

  • Darüber hinaus beinhaltet der Arbeitsvertrag oft zusätzliche Regelungen zu Gratifikationen, wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld oder Sonderzahlungen bei Betriebsjubiläen.

    • Diese Leistungen können auch dann verpflichtend sein, wenn sie regelmäßig und ohne Vorbehalt gezahlt wurden – selbst wenn keine ausdrückliche Vereinbarung dazu besteht.

    • Hier kommt das Prinzip der betrieblichen Übung und der Gleichbehandlungsgrundsatz zur Anwendung.

  • Ein weiterer Anspruch kann sich aus Tarifverträgen ergeben, sofern diese auf Ihr Arbeitsverhältnis anwendbar sind.

    • Auch ohne eine ausdrückliche Gehaltsvereinbarung mit Ihrem Arbeitgeber steht Ihnen in jedem Fall die sogenannte übliche Vergütung zu.

    • Diese orientiert sich nach § 612 BGB und bezieht sich häufig auf tarifliche Regelungen oder branchenübliche Gehälter.

Benötigen Sie juristische Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Gehaltsansprüche? Ich vertrete sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber im Bereich des Arbeitsrechts, insbesondere in Fragen der Vergütung. Kontaktieren Sie mich jetzt für eine persönliche Beratung!

Zwingende Lohnuntergrenzen: Was Arbeitgeber und Arbeitnehmer wissen sollten

  • Zwingende Lohnuntergrenzen definieren das Mindestgehalt, das ein Arbeitnehmer erhalten muss.

    • Diese Untergrenzen resultieren hauptsächlich aus Tarifverträgen, wenn sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tarifgebunden sind oder ein allgemeinverbindlicher Tarifvertrag besteht.

    • In solchen Fällen darf der vereinbarte Lohn den tariflich festgelegten Mindestlohn nicht unterschreiten – nur höhere Vergütungen sind erlaubt (§ 4 Abs. 3 Tarifvertragsgesetz – TVG).

  • Selbst wenn kein Tarifvertrag zur Anwendung kommt, existieren Grenzen.

    • Wenn die frei vereinbarte Vergütung um mehr als ein Drittel unter dem branchenüblichen Tariflohn liegt, spricht die Rechtsprechung von Lohnwucher (§ 138 Abs. 1 BGB).

    • In solchen Fällen wird die sittenwidrige Vereinbarung durch den Tariflohn ersetzt (§ 612 Abs. 2 BGB).

    • Arbeitnehmer haben das Recht, die Differenz zwischen der vereinbarten Vergütung und dem Tariflohn geltend zu machen.

  • Zusätzlich gibt es gesetzliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) für bestimmte Branchen sowie den Grundsatz des equal pay bei Leiharbeitnehmern, sofern diese nicht auf Grundlage eines gültigen Leiharbeitstarifvertrags entlohnt werden.

Benötigen Sie rechtliche Beratung zu Mindestlohn, Equal Pay oder Tarifverträgen? Ich unterstütze sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer kompetent bei allen Fragen zur Vergütung. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf und sichern Sie sich meine Beratung!

Vergütung bei Arbeitsausfällen: Meine Rechte als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber

Im Arbeitsrecht gilt grundsätzlich: Ohne Arbeit kein Lohn. Wer also seiner Arbeitspflicht nicht nachkommt, erhält in der Regel keine Vergütung. Dieser Grundsatz ist jedoch nicht immer zwingend.

Es existieren zahlreiche gesetzliche Ausnahmen, die zugunsten des Arbeitnehmers wirken. In diesen Fällen erhält der Arbeitnehmer auch ohne tatsächliche Arbeitsleistung sein Gehalt weiter. Beispiele hierfür sind unter anderem:

  • Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

  • Lohnzahlung an Feiertagen

  • Annahmeverzug des Arbeitgebers (z. B. bei unverschuldeten Betriebsschließungen)

  • Kurzarbeit, sofern ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht

  • Betriebsrisiko des Arbeitgebers (z. B. bei witterungsbedingten Ausfällen im Baugewerbe)

Diese Regelungen gewährleisten, dass Arbeitnehmer in bestimmten Fällen trotz Arbeitsausfall nicht auf ihr Einkommen verzichten müssen.

Haben Sie Fragen zu Lohnansprüchen bei Arbeitsausfällen? Ich berate sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer umfassend zu Themen wie Vergütung, Lohnfortzahlung und Kurzarbeit. Sichern Sie sich jetzt ein kostenloses Erstgespräch!

Zahlungsverzug des Arbeitgebers – So sichere ich meine Ansprüche

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt nicht rechtzeitig zahlt, befinden Sie sich in einer schwierigen, jedoch rechtlich klar definierten Lage. 

Ein Zahlungsverzug tritt ein, wenn der Arbeitgeber den vereinbarten Termin für die Lohn- oder Gehaltszahlung nicht einhält – beispielsweise, wenn das Gehalt am Monatsende nicht auf Ihrem Konto eingeht.

In einem solchen Fall habe ich als Arbeitnehmer verschiedene rechtliche Möglichkeiten, um meine Vergütungsansprüche durchzusetzen:

  • Mahnung und Zahlungsaufforderung: Ich fordere meinen Arbeitgeber schriftlich auf, die ausstehende Vergütung innerhalb einer angemessenen Frist zu begleichen.

  • Zurückbehaltungsrecht: Ich habe das Recht, meine Arbeitsleistung zu verweigern, bis der Arbeitgeber den ausstehenden Lohn zahlt (§ 273 BGB). Es ist jedoch wichtig, vorher eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen, um Fehler zu vermeiden.

  • Klage auf Zahlung: Wenn der Arbeitgeber trotz Mahnung die Zahlung nicht vornimmt, kann ich beim Arbeitsgericht Klage auf Zahlung erheben.

  • Verzugszinsen und Schadensersatz: Im Falle des Verzugs habe ich auch das Recht, Verzugszinsen zu verlangen und gegebenenfalls Schadensersatz, zum Beispiel für Rücklastschriftgebühren oder Mahnkosten.

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht rechtzeitig? Ich unterstütze Sie als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht bei Zahlungsverzug, Lohnklagen und der Durchsetzung Ihrer Vergütungsansprüche. Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Was sollten Sie hinsichtlich der Ausschlussfristen berücksichtigen?

In zahlreichen Arbeitsverträgen oder Tarifverträgen sind sogenannte Ausschlussfristen (Verfallfristen) enthalten. Diese Klauseln legen fest, dass Ansprüche – wie beispielsweise auf Lohn, Urlaubsabgeltung oder Überstundenvergütung – verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden.

  • In der Regel betragen diese Fristen drei Monate ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs. 

    • Wird die Frist versäumt, geht der Anspruch unwiderruflich verloren – unabhängig davon, ob er ursprünglich gerechtfertigt war.

  • Besonders heimtückisch: 

    • Viele Ausschlussfristen sehen ein zweistufiges Verfahren vor. Zuerst muss der Anspruch schriftlich geltend gemacht werden. 

    • Erfolgt anschließend keine Zahlung, muss innerhalb einer weiteren Frist Klage erhoben werden.

  • Wichtig für mich als Rechtsanwalt und für Arbeitgeber:

    • Prüfen Sie bei jeder Zahlungsverzögerung, ob Ausschlussfristen relevant sind!

    • Falls Sie diese Fristen versäumen, können Sie rechtlich nichts mehr unternehmen.

    • Arbeitgeber sollten darauf achten, dass Ausschlussfristen korrekt formuliert sind – seit 2018 gelten hier durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts strengere Vorgaben.

Sie möchten sicherstellen, dass Ihre Vergütungsansprüche nicht erlöschen? Ich als Rechtsanwalt für Arbeitsrecht überprüfe Ihre Verträge und sichere Ihre Ansprüche! Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin!

Wann verjähren meine Ansprüche auf Vergütung?

  • Ansprüche auf Lohn oder Gehaltszahlungen aus einem Arbeitsverhältnis unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist. 

    • Diese beträgt in der Regel drei Jahre (§ 195 BGB). 

    • Die Verjährung beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und ich von den Anspruchsgrundlagen wusste oder hätte wissen müssen (§ 199 BGB).

    • Beispiel: Mein Lohnanspruch für Juni 2021 verjährt am 31. Dezember 2024.

  • Wichtig: 

    • Neben der gesetzlichen Verjährung können in Arbeits- oder Tarifverträgen zusätzliche Ausschlussfristen vereinbart sein. 

    • Diese Fristen sind meist kürzer (oft 3 Monate) und treten vor der gesetzlichen Verjährung in Kraft.

Ich lade Sie ein, sich von mir, einem erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, beraten zu lassen, bevor es zu spät ist! Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Ansprüche auf Lohn oder Gehalt rechtssicher durchzusetzen. Vereinbaren Sie jetzt einen Termin!

Jetzt Anfrage stellen
Ich berate Sie gerne umfassend und persönlich bei Ihrem Anliegen.

Zahlungsverzug des Arbeitgebers – So sichere ich meine Ansprüche

Als erfahrener Rechtsanwalt für Arbeitsrecht berate und vertrete ich sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in allen Belangen rund um das Thema Arbeitsentgelt. Egal, ob es um die Durchsetzung von Lohnansprüchen, die Gestaltung von Vergütungsmodellen oder die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben geht – ich unterstütze Sie kompetent, rechtssicher und zielorientiert.

Meine Leistungen im Bereich Arbeitsentgelt:

  • Beratung zu Lohn- und Gehaltsansprüchen: 

    • Ich prüfe Ihre Vergütungsansprüche und helfe bei der Durchsetzung offener Lohnforderungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

  • Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen: 

    • Ich gestalte und überprüfe Ihre Arbeitsverträge hinsichtlich Vergütungsregelungen, Zuschlägen, Prämien und Sonderzahlungen.

  • Beratung zu Mindestlohn und Equal Pay

    • Ich kläre Sie über gesetzliche Lohnuntergrenzen (Mindestlohn) sowie die Vorgaben zu Equal Pay bei Leiharbeit auf und unterstütze Sie bei der rechtskonformen Umsetzung.

  • Unterstützung bei Lohnverzug und Lohnwucher

    • Ich helfe Arbeitnehmern bei Zahlungsverzug des Arbeitgebers und vertrete deren Ansprüche auf Gehaltsnachzahlung.

    • Arbeitgeber berate ich zur Vermeidung rechtlicher Risiken bei Vergütungsvereinbarungen.

  • Beratung zu Ausschlussfristen und Verjährung

    • Ich prüfe, ob Ihre Vergütungsansprüche durch Ausschlussfristen oder Verjährung bedroht sind, und setze fristgerecht alle erforderlichen Maßnahmen um.

  • Tarifverträge und betriebliche Übung

    • Ich berate zu tariflichen Vergütungsregelungen und kläre, wann betriebliche Übung zu einem Anspruch auf Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld führt.

  • Für Arbeitgeber

    • Entwicklung von leistungsorientierten Vergütungssystemen

    • Rechtskonforme Umsetzung von Bonus- und Provisionsmodellen

    • Beratung zu Kurzarbeit, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Elternzeit

    • Für Arbeitnehmer

    • Durchsetzung von offenen Lohnforderungen

    • Klärung von Mindestlohnansprüchen

    • Beratung bei Gehaltskürzungen, Sonderzahlungen und betriebsbedingten Einschnitten

Zahlungsverzug des Arbeitgebers – So sichere ich meine Ansprüche

Rechtsgebiet

Arbeitsrecht-Mobile

Rechtsanwälte

Großpietsch - Zimmermann Rechtsanwaltsgesellschaft mbH-005-R6022174-Mobile

Gerne für Sie erreichbar

Kontakt

Ihre Kanzlei Heilmann.

Adresse

Ludwig-Ermold-Str. 1
01217 Dresden

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 8:00–18:00 und nach Vereinbarung

Kontakt

Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.

Mehr Informationen