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Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was Eigentümer wissen müssen

Fachbeitrag im Mietrecht

Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern auf Mallorca: Was Eigentümer beachten sollten

In den jüngsten Urteilen der spanischen Gerichte (z. B. STS 1671/2023, STS 105/2024) wurden bedeutende Klarstellungen zur Ferienvermietung in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften vorgenommen. Hier erkläre ich, worauf Sie als Vermieter achten sollten.

Ferienvermietung und Eigentümergemeinschaften: Was ist zulässig?

Gemäß den Urteilen des Obersten Spanischen Gerichtshofs ist es einer Eigentümergemeinschaft erlaubt, die Ferienvermietung zu untersagen, sofern ein solches Verbot in der Satzung verankert ist. Auch wenn wirtschaftliche Aktivitäten nicht gestattet sind, zählt die Ferienvermietung dazu.

Was besagt das spanische Wohneigentumsgesetz?

Gemäß Artikel 17.12 des spanischen Wohneigentumsgesetzes (Ley de Propiedad Horizontal) kann ich als Rechtsanwalt die Ferienvermietung durch die Eigentümergemeinschaft mit einer 3/5-Mehrheit regeln, jedoch nicht vollständig untersagen – es sei denn, es besteht ein einstimmiger Beschluss. Ungültige Beschlüsse im Grundbuch sind nicht rechtskräftig.

Welche Bedeutung hat die staatliche Genehmigung?

Die Genehmigung für die Ferienvermietung wird von der zuständigen Behörde, auf Mallorca dem Inselrat (Consell de Mallorca), erteilt und nicht von der Eigentümergemeinschaft. Ein unrechtmäßiges Verbot kann zu Schadensersatzansprüchen aufgrund entgangener Gewinne führen.

Regelungen und Bestimmungen für Ferienvermieter

Eigentümergemeinschaften sind befugt, Regelungen für Ferienvermieter zu treffen, beispielsweise:

  • Erhöhung der Gemeinschaftskosten um bis zu 20 %

  • Übermittlung der Hausordnung an Ferienbesucher

  • Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung des Gemeinschaftseigentums

  • Festlegung von Check-In- und Check-Out-Zeiten

  • Pflicht zur Weitergabe der Gästedaten an die Hausverwaltung

Rechte und Pflichten von Eigentümern durch einen Rechtsanwalt

Ich muss sicherstellen, dass die Gästedaten an die Hausverwaltung übermittelt werden. Darüber hinaus bin ich verpflichtet, meine Gäste über mögliche Konsequenzen, wie das Abschleppen falsch geparkter Fahrzeuge, zu informieren.

Während der Vermietung darf ich das Gemeinschaftseigentum (z.B. Pool, Tennisplatz) nicht in Anspruch nehmen. Dies gilt sowohl für die Ferien- als auch für die Langzeitvermietung.

Folgen bei Zuwiderhandlungen

Wenn der Eigentümer oder seine Gäste die Vorschriften missachten, bin ich berechtigt, die Einstellung der Ferienvermietung zu verlangen und dies gerichtlich durchzusetzen.

Diese neuen Urteile verdeutlichen: Die Ferienvermietung in Eigentümergemeinschaften auf Mallorca ist nach wie vor ein heikles Thema, das eindeutige Regelungen benötigt.

Wenn Sie als Eigentümer oder Vermieter auf Mallorca tätig sind, sehen Sie sich einer Vielzahl rechtlicher Vorschriften gegenüber, insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Eigentümergemeinschaften. Ich bin für Sie da, um Sie durch diesen komplexen Dschungel zu navigieren und Ihre Rechte als Vermieter zu schützen.

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