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Ihre Kanzlei Rechtsanwaltskanzlei Heilmann.
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01217 Dresden
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Montag bis Donnerstag 9:00–17:00
Freitag 09:00-15:00
und nach Vereinbarung
In einem aktuellen Fall vor dem Amtsgericht Friedberg (AG Friedberg – Az.: 2 C 1008/23 – Urteil vom 25.03.2024) musste entschieden werden, ob ein Mieter die Anwaltskosten für eine fristlose Kündigung tragen muss. Der private Vermieter hatte seinen Mieter aufgrund von Mietrückständen durch einen Rechtsanwalt kündigen lassen und forderte anschließend die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 652,57 Euro – und hatte damit Erfolg.
Der Mieter hatte die Mieten für Januar und Februar 2023 in Höhe von insgesamt 4.680 Euro nicht beglichen. Infolgedessen beauftragte der Vermieter am 7. Februar 2023 mich, eine fristlose Kündigung aufgrund von Zahlungsverzug auszusprechen. Nachdem der Mieter die Rückstände beglichen hatte, weigerte er sich jedoch, die Kosten für mein anwaltliches Kündigungsschreiben zu übernehmen.
Der Beklagte führte aus, dass die verspäteten Zahlungen auf ein Versehen bei seinem Dauerauftrag zurückzuführen seien. Darüber hinaus habe ihn der Vermieter in einem persönlichen Gespräch nicht direkt auf den Zahlungsrückstand hingewiesen. Aus diesem Grund sei die Beauftragung eines Rechtsanwalts unnötig gewesen und habe gegen die Pflicht zur Schadensminderung verstoßen.
Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters und stellte klar, dass der Mieter spätestens ab dem dritten Werktag des Monats mit der Zahlung in Verzug geraten war.
Daher war die Beauftragung eines Rechtsanwalts sinnvoll und notwendig, um die berechtigten Ansprüche des Vermieters durchzusetzen.
Die Richter hoben hervor, dass bei der Bewertung der Notwendigkeit anwaltlicher Unterstützung die Sichtweise einer vernünftig handelnden, wirtschaftlich denkenden Person entscheidend sei. Für private Vermieter ist die Inanspruchnahme eines Anwalts in solchen Fällen völlig nachvollziehbar.
Das Gericht führte weiterhin aus, dass Vermieter nicht dazu verpflichtet sind, Mietzahlungen monatlich zu überprüfen oder Zahlungsausfälle umgehend zu erkennen. Vielmehr obliegt es dem Mieter, seine Zahlungspflicht ordnungsgemäß zu erfüllen.
Da keine Anzeichen für ein bloßes Versehen vorlagen und der Vermieter keine Pflicht zur Schadensminderung verletzt hatte, wurde der Mieter zur Erstattung der Anwaltskosten verurteilt. Diese stellen nach Ansicht des Gerichts einen berechtigten Schadensersatzanspruch gemäß § 286 Abs. 1 BGB dar.
Das Urteil hat praktische Auswirkungen für beide Seiten des Mietverhältnisses:
Ein unbeabsichtigter Mietrückstand kann schnell ernsthafte rechtliche Folgen nach sich ziehen – bis hin zur fristlosen Kündigung des Mietvertrags. Wer jedoch frühzeitig reagiert und transparent handelt, kann in der Regel größere Probleme vermeiden. Ich, als Rechtsanwalt für Mietrecht, erkläre, welche Schritte Mieter jetzt unternehmen sollten.
Als Rechtsanwalt für Mietrecht berate ich Sie, wenn Sie in Zahlungsverzug geraten sind, und helfe Ihnen, Ihr Mietverhältnis zu sichern. Lassen Sie sich jetzt beraten: Ich prüfe Ihre Situation, erstelle rechtssichere Ratenvereinbarungen und verhindere unnötige Kündigungen oder Räumungsklagen.
Wiederholte Mietrückstände zählen zu den häufigsten Gründen, aus denen Vermieter Kündigungen aussprechen. Wenn ich als Vermieter mit zahlungsunzuverlässigen Mietern konfrontiert bin, kann ich verschiedene rechtliche Schritte einleiten – von der Mahnung bis zur Räumungsklage. Ich berate Sie umfassend zu Ihren Rechten und Handlungsmöglichkeiten im Mietrecht.
Lassen Sie sich jetzt rechtlich beraten: Ich unterstütze als Rechtsanwalt im Mietrecht Vermieter bei Zahlungsverzug, Kündigung und Räumungsverfahren – schnell, effektiv und bundesweit.
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