Rechtsanwaltsgesellschaft Großpietsch | Zimmermann mbH - Ihr Weg zum Rechtserfolg

Rechtsanwalt für Vertrags- & Zivilrecht in Dresden

Vertrauensvolle Mandantenbetreuung und individuelle Lösungen

Es gibt eine große Vielfalt an vertraglichen Optionen.

Beim Kauf eines Brötchens beim Bäcker handelt es sich nicht nur um einen einfachen Vertrag, sondern tatsächlich um mindestens drei separate Verträge. Neben dem Kaufvertrag gibt es auch Verträge für die Übereignung des Brötchens und des Geldes. Dies verdeutlicht, dass das Vertragsrecht weitaus komplexer ist als üblicherweise angenommen.

Welche Inhalte fallen in den Bereich des Vertragsrechts?

Das Vertragsrecht umfasst alle rechtlichen Bestimmungen, die im Zusammenhang mit Verträgen stehen. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung für das Vertragsrecht. Es gelten insbesondere besondere Vorschriften in bestimmten Situationen, wie beispielsweise bei Verträgen zwischen Unternehmen, im Rahmen von Arbeitsverhältnissen oder bei Auslandsverträgen. Das Rechtsgebiet kann jedoch grob in drei Bereiche unterteilt werden:

  • Fragen zum Zustandekommen des Vertrags, einschließlich des Vertragsschlusses und der Vertragsgestaltung

  • Bestimmungen zur Vertragsabwicklung, die die Erfüllung der individuellen Vertragsinhalte betreffen

  • Regelungen zu den Rechtsfolgen und Vertragsverletzungen, einschließlich Verbote und Vertragsstrafen

Die Grundlage: Ein Vertrag

Der Vertrag gilt als zentraler Ausgangspunkt im Vertragsrecht, für den im Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) alle Bestimmungen festgelegt sind. Diese allgemeinen Bestimmungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen, einschließlich spezieller Verträge im Schuldrecht und im Sachenrecht. Darüber hinaus existieren spezielle Gesetze für Händler, wie das Handelsgesetzbuch (HGB), und für Aktiengesellschaften, wie das Aktiengesetz (AktG).

Ein Vertrag kommt zustande, wenn sich mindestens zwei Parteien durch übereinstimmende Willenserklärungen einigen. Diese Einigung muss jedoch nicht immer schriftlich erfolgen, sondern kann auch mündlich oder konkludent erfolgen. Es empfiehlt sich jedoch, Verträge schriftlich abzuschließen, um die zukünftige Nachweisbarkeit zu erleichtern. Die Vertragsparteien müssen auf jeden Fall geschäftsfähig sein, was von der Volljährigkeit abhängt. Minderjährige können jedoch in einem bestimmten Rahmen Verträge abschließen, während geistige Störungen die Geschäftsfähigkeit beeinträchtigen können.

Falls eine Vertragspartei nicht geschäftsfähig ist oder andere Hindernisse bestehen, können sich die Parteien vertreten lassen. Der Stellvertreter schließt dann den Vertrag für und im Namen des Vertretenen ab.

Wenn Sie Fragen oder Probleme bei der Gestaltung eines Vertrags haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir beraten Sie und erstellen Ihren Vertrag, um rechtliche Risiken durch klare Bestimmungen zu vermeiden.

Hilfe zur Vertragserstellung

Die im Schuldrecht geltenden Rechte und Pflichten

Ein Vertrag führt zu einem Schuldverhältnis, das durch Rechte und Pflichten für die Vertragsparteien gekennzeichnet ist. Beispielsweise hat der Käufer beim Brötchenkauf die Pflicht, den Kaufpreis zu bezahlen, während er das Recht hat, das Brötchen zu erhalten. Die Parteien haben aufgrund der Privatautonomie die Freiheit, sich freiwillig aneinander zu binden und ihre Vertragsbedingungen zu bestimmen. Der genaue Inhalt des Vertrags wird ausschließlich von den Parteien festgelegt, basierend auf ihrer Vertragsfreiheit. Trotzdem hat der Gesetzgeber im Besonderen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmte Vertragstypen geregelt, die als Orientierung dienen können. Diese umfassen:

  • Veräußerungsverträge wie Kauf, Tausch und Schenkung

  • Gebrauchsüberlassungsverträge wie Miete, Pacht, Leihe und Darlehen

  • Dienstleistungs- und Herstellungsverträge wie Dienst, Werk und Geschäftsbesorgung

  • Sicherungsverträge wie Bürgschaft, Anerkenntnis und Vergleich

Je nach Art des Vertrags gibt es unterschiedliche Möglichkeiten der Erfüllung. Zum Beispiel wird ein Kaufvertrag durch die Übergabe des gekauften Gegenstands erfüllt, während ein Werkvertrag durch die Fertigstellung des Werks erfüllt wird. Die Parteien können jedoch bezüglich Zeit und Ort der Leistungserbringung flexibel sein.

Verwirrende Vertragskonstellationen? Wenn verschiedene Verträge miteinander verzahnt sind, kann es schwierig sein, den Überblick über die eigenen vertraglichen Rechte und Pflichten zu behalten. Kontaktieren Sie uns jetzt, um Unterstützung bei der Gestaltung und Analyse von Verträgen zu erhalten und rechtliche Risiken zu vermeiden.

Unzulässige Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Bestimmte Vereinbarungen können für nichtig erklärt werden, insbesondere wenn der Vertrag gegen geltendes Recht verstößt (insbesondere gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) in Bezug auf „Schwarzarbeit“) oder wenn Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sind. Die AGB-Rechtsprechung findet Anwendung, wenn vorformulierte Vertragsbedingungen in einen Vertrag aufgenommen werden. Solche Klauseln sind ungültig, wenn sie eine der Parteien unangemessen benachteiligen. Dies ist insbesondere relevant im Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern. Der Gesetzgeber hat hierzu im Bürgerlichen Gesetzbuch eine Liste unzulässiger Klauseln erstellt, die einschlägig sind.

Sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Ihrem Vertrag unfair? In vielen Fällen sind solche Klauseln ungültig. Wir überprüfen jede einzelne Klausel für Sie. Rufen Sie jetzt an, um unnötige Zahlungen zu vermeiden.

Tipps für den Umgang mit unerfüllten Vereinbarungen bei Leistungsstörungen

Wenn es bei der Erfüllung eines Vertrags zu Problemen kommt, spricht man von Leistungsstörungen. Eine Leistungsstörung tritt insbesondere dann auf, wenn eine geschuldete Leistung nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wird. Dabei liegt ein Mangel vor, wenn die Leistung nicht der Vereinbarung zwischen den Parteien oder dem Üblichen entspricht. Wenn eine Leistung nach der vereinbarten Fälligkeit nicht erbracht wird, hat der Vertragspartner verschiedene Rechte, wie zum Beispiel das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, das Recht auf Minderung des vereinbarten Preises oder das Recht auf Schadensersatz. Außerdem sind im Vertragsverhältnis auch andere Rechtsgüter, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit oder das Eigentum, geschützt. Beachten Sie jedoch bitte, dass in einigen Fällen Fristen oder Mahnungen erforderlich sein können.

Wenn die von Ihnen gekaufte Ware mangelhaft ist oder das bestellte Werk nicht der Vereinbarung entspricht, haben Sie das Recht auf Gewährleistung und sollten nicht zögern, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Verträge über Sachen

Das Sachenrecht ist ein wichtiger Bestandteil des Zivilrechts und regelt die rechtlichen Beziehungen zu Sachen, einschließlich ihrer Nutzung und Übertragung. Die wesentlichen Bestimmungen dazu finden sich im BGB, ergänzt durch spezielle Gesetze wie dem WEG. Dabei wird zwischen beweglichen Sachen (z.B. Brötchen), unbeweglichen Sachen (wie Grundstücken), grundstücksgleichen Rechten (z.B. Wohneigentum) und beschränkten Rechten wie Nießbrauch und Pfand unterschieden. Diese unterliegen den sogenannten PASTA-Grundsätzen:

  • Publizität

  • Absolutheit

  • Spezialität

  • Typenzwang

  • Abstraktion

Diese Grundsätze stellen sicher, dass die Rechtsbeziehungen für jeden rechtsverbindlich sind und somit absolut, im Gegensatz zu Verträgen, die nur für die beteiligten Parteien verbindlich sind. Die Einhaltung dieser Grundsätze schützt das Eigentum des Eigentümers und gewährleistet, dass die Rechte an Sachen nur in gesetzlich definierten Fällen übertragen werden können.

Der Unterschied zwischen Eigentum und Besitz

Es besteht ein Unterschied zwischen Eigentum und Besitz. Eigentum bedeutet, dass man die Sache rechtlich besitzt, während Besitz bedeutet, dass man sie physisch hat. Zum Beispiel kann der Sohn das Auto des Vaters besitzen, wenn er es fährt, aber der Eigentümer ist der Vater, wenn das Auto auf ihn zugelassen ist. Ähnlich muss auch zwischen der vertraglichen und dinglichen Einigung beim Vertragsabschluss unterschieden werden. Wenn man zum Beispiel ein Brötchen beim Bäcker kauft, ist man noch nicht automatisch Eigentümer. Der Verkäufer muss es erst an den Käufer übergeben. Die Rechte und Pflichten im Eigentümer-Besitzer-Verhältnis hängen von den vertraglichen Bedingungen ab. Dazu gehören insbesondere:

  •  das Nießbrauchrecht

  • das Pfandrecht

  • das Anwartschaftsrecht

  • das Sicherungsrecht

  • das Hypothekenrecht

  • die Grundschuld

Da es sich um wertvolles Vermögen handelt, ist Vorsicht geboten. Wir bieten rechtliche Beratung, um Sie bei der Eintragung von Hypotheken/Grundschulden im Grundbuch oder beim Anwartschaftsrecht und Sicherungseigentum beim Autokauf zu unterstützen.

Am Puls der Rechtsprechung

Aufgrund unserer Erfahrung haben wir festgestellt, dass es in der Justiz häufig zu Auseinandersetzungen über Verträge kommt. Vor kurzem musste der Bundesgerichtshof (BGH) über die Geschäftspraxis mehrerer Banken urteilen und entschied, dass die Gebührenanpassung durch Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden unzulässig ist. Infolgedessen haben Bankkunden das Recht auf Rückerstattung überhöhter Entgelte.

Der VW-Dieselskandal bleibt ein kontroverses Thema. Mehrere Eigentümer von gebrauchten VW-Fahrzeugen erhoben Klage, jedoch entschied der BGH, dass ihre Ansprüche verjährt seien. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren war bereits vor Einreichung der Klage abgelaufen. Es war von Bedeutung, wann die einzelnen Kläger Kenntnis von ihrem Anspruch erlangten. Hierbei muss zwischen Neuwagenkäufern und Gebrauchtwagenbesitzern unterschieden werden.

Sollten Sie sich fragen, ob ein neues Grundsatzurteil auch auf Ihren Fall anwendbar ist oder Fragen zur Gültigkeit Ihrer bestehenden Verträge haben, so können wir Ihnen möglicherweise weiterhelfen.

Unsere Tätigkeit für Sie

Unser Expertisegebiet im Zivilrecht umfasst die umfassende Beratung und Vertretung in allen Bereichen dieses Rechtsgebiets. Da das Zivilrecht aufgrund der ständigen Aktualisierung von Verordnungen, Reformen und Rechtsprechung oft dynamisch und unübersichtlich ist, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung, um sicherzustellen, dass Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

  • Generelle Aufgaben

    • Überprüfung der Wirksamkeit von Verträgen

    • Verträge erstellen

    • AGB verfassen und überprüfen

    • Vorgehen gegen vertragliche Pflichtverletzungen

    • Klärung der Rechtslage bei Nichterfüllung von Verträgen

    • Überprüfung von Schadenersatzansprüchen

    • Geltendmachung von Verzugsschäden

    • Überprüfung der Vertretungsberechtigung

    • Geltendmachung vertraglicher Sach- und Rechtsmängel

    • Rückabwicklung von Verträgen

    • Klärung von Haftungsfragen bei Sachmängeln

    • Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Vertragskündigung

    • Überprüfung von Herausgabeansprüchen

  • Schuldrecht

    • Veräußerungsverträge

      • Schenkungsvertrag

      • Tauschvertrag

      • Kaufvertrag

    • Gebrauchsüberlassungsverträge

      • Mietvertrag

      • Pachtvertrag

      • Leihvertrag

      • Darlehen

      • Leasing

    • Leistung von Diensten und Herstellung von Gewerken

      • Dienstvertrag

      • Werkvertrag

      • Geschäftsbesorgungsvertrag

    • Sichernde Verträge

      • Bürgschaft

      • Anerkenntnis

      • Vergleich

    • Erstellung von AGB

  • Sachenrecht

    • Verfügungsvertrag


UnsereAngebote im Bereich des Vertrags- und Zivilrechts helfen Ihnen dabei, das Beste aus Ihren Verträgen und anderen relevanten Bereichen herauszuholen. Sie müssen sich nicht selbst in die jeweiligen Sachverhalte vertiefen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir auf Basis Ihrer Vorstellungen und unter Berücksichtigung der geltenden Gesetze die gewünschten Regelungen. So können Sie sicher sein, dass Sie das Optimum aus Ihren Verträgen und anderen Rechtsbereichen herausholen.

Häufige Fragen (FAQ)

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Verträge in unterschiedlichen Formen abzuschließen. Das bedeutet, dass auch mündliche Vereinbarungen, Handschläge oder sogar ein Nicken eine rechtliche Verbindlichkeit haben können. Es gibt jedoch bestimmte Vertragsarten, wie beispielsweise den Immobilienkauf oder einen Verbraucherdarlehensvertrag, die schriftlich oder notariell beurkundet werden müssen.
In der Regel haben Minderjährige keine Befugnis, Verträge abzuschließen. Es existieren jedoch Ausnahmen, bei denen der Vertrag alleinig zum Vorteil des Minderjährigen ist, mit dem Taschengeld bezahlt werden kann oder im Rahmen ihrer geschäftlichen Tätigkeit liegt. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten können jedoch die Verträge entweder genehmigen oder ablehnen.
Die Privatautonomie ist ein wichtiges Prinzip im Zivilrecht. Es besagt, dass die Parteien eines Vertrags selbst entscheiden können, ob sie sich vertraglich binden möchten und welche Bedingungen der Vertrag beinhaltet. Allerdings können gesetzliche Vorschriften diese Freiheit einschränken, um den Schutz der Verbraucher zu gewährleisten.

AGBs, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen und dadurch eine unangemessene Benachteiligung einer Vertragspartei zur Folge haben, sind unwirksam. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sind bestimmte Arten von Vertragsinhalten aufgeführt, die gegenüber Verbrauchern verboten sind. Sollten die AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag dennoch bestehen, jedoch ohne diese AGB.

Mängelgewährleistungsrechte wie Nachbesserung, Rücktritt und Schadensersatz setzen voraus, dass ein Mangel vorliegt. Ein Mangel liegt vor, wenn die Ist-Beschaffenheit der Sache oder Leistung von der Soll-Beschaffenheit negativ abweicht. Die Soll-Beschaffenheit ergibt sich entweder aus dem Vertrag oder aus den Umständen.

Wenn es zu einer Störung der Leistung kommt, hat der Empfänger verschiedene Rechte hinsichtlich der Gewährleistung für Mängel. Dazu gehört insbesondere das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung, Rücktritt, Minderung, Selbstvornahme und Schadensersatz. In der Regel muss dem Leistenden jedoch eine Frist gesetzt werden, um diese Rechte in Anspruch nehmen zu können.

Eigentum bezeichnet das Recht, uneingeschränkt über eine Sache bestimmen zu können. Im Gegensatz dazu beschreibt der Besitz den faktischen Zustand, eine Sache unter Kontrolle zu haben. Es ist möglich, dass Eigentum und Besitz voneinander abweichen. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Verleiher Eigentümer einer Sache bleibt, während der Entleiher Besitzer wird.
Die bloße Durchführung eines Kaufs führt nicht automatisch zur Übertragung des Eigentums an einer Sache. Dafür ist ein separater Vertrag notwendig, der als Übereignungsvertrag bekannt ist. Üblicherweise wird dies jedoch als selbstverständlich erachtet. Wenn jedoch Waren geliefert werden, kommt es bereits vor dem Eintreffen der Ware beim Empfänger zu einem Kaufvertrag.

Wenn Parteien aus verschiedenen Staaten Verträge abschließen, kann es zu Konflikten zwischen den verschiedenen Rechtsordnungen kommen. Um dieses Problem zu lösen, können die Parteien vertraglich vereinbaren, welches Recht für den Vertrag gelten soll. Falls eine solche Vereinbarung nicht getroffen wurde, wird das anwendbare Recht durch internationale Verträge, Konventionen oder Abkommen bestimmt.

Wenn ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, besteht die Möglichkeit, beim zuständigen Mahngericht ein Mahnverfahren einzuleiten. Im Rahmen dieses Verfahrens wird jedoch nicht geprüft, ob der Anspruch tatsächlich besteht, sondern lediglich, ob der Vortrag schlüssig ist. Sollte der Schuldner Einwände gegen den Mahnbescheid erheben, muss der Anspruch in einem regulären Zivilprozess vor Gericht verhandelt werden.

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