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Rechtsanwalt Immobilienkauf Dresden

Dienstleistung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Die speziellen Aspekte des Erwerbs einer Immobilie

Wenn Sie den Wunsch haben, ein Haus oder ein Grundstück zu erwerben, um Ihre Zukunft zu sichern oder ein Investment zu tätigen, sollten Sie sicherstellen, dass Sie in rechtlicher Hinsicht abgesichert sind. Der Kauf einer Immobilie ist jedoch keine alltägliche Angelegenheit und mit erheblichen juristischen Herausforderungen verbunden. Neben den emotionalen Faktoren spielt auch das finanzielle Risiko eine bedeutende Rolle, da viele Menschen lange Zeit sparen, um sich diesen Traum zu erfüllen. Um die Verbraucher zu schützen, hat der Staat spezielle Vorschriften erlassen, die vorschreiben, dass Kaufverträge schriftlich fixiert und notariell beglaubigt werden müssen. Ein Rechtsanwalt kann Ihnen dabei helfen, den Kaufvertrag zu prüfen und sicherzustellen, dass jeder Abschnitt verständlich und klar formuliert ist.

Welche Dinge müssen Sie berücksichtigen?

Grundlegende Informationen zum Immobilienkauf

  • Es ist ratsam, zunächst das Grundbuch der Immobilie zu überprüfen, um allgemeine Informationen zu erhalten. Hier sind beispielsweise Angaben zur Belastung der Immobilie durch Grundschuld oder Wegerecht zu finden.

Eigentumswohnungen

  • Im Kaufvertrag sollten besondere Bestimmungen der Teilungserklärung der Wohnungseigentumsanlage berücksichtigt werden.

  • In der Teilungserklärung wird beispielsweise festgelegt, ob ein Gartenanteil im Eigentum oder lediglich als Sondernutzungsrecht vorliegt. Weitere Sondernutzungsrechte wie Keller, Nebenräume oder Stellplätze müssen ebenfalls im Vertrag aufgeführt sein.

  • Im Grundbuch sind auch Dienstbarkeiten zugunsten von Nachbargrundstücken oder Versorgungsunternehmen vermerkt. Eine Überprüfung ist ratsam, wenn man diese nicht akzeptiert.

  • In den notariellen Kaufvertrag müssen auch spezielle Vereinbarungen zur Eigentümergemeinschaft und zu bestimmten Baumaßnahmen aus der Teilungserklärung und den damit verbundenen Verträgen aufgenommen werden. So erfüllt der Verkäufer seine Informationspflichten und der Käufer ist umfassend über die zu erwerbende Immobilie informiert.

Vermietete Immobilien

  • Auch eine Überprüfung der Mietverträge ist empfehlenswert, da der Käufer nach dem Kauf die Rolle des Vermieters übernimmt und somit alle damit verbundenen Rechte und Pflichten.

  • Es ist wichtig, klare Vereinbarungen darüber zu treffen, ab wann die Miete dem Käufer zusteht und bis wann sie noch dem Verkäufer zusteht.

  • Außerdem sollte der Mieter rechtzeitig über den Vermieterwechsel informiert werden.

Im Bau befindliche Immobilien

  • Es ist wichtig, dass die Sicherungsvorschriften der Makler- und Bauträgerverordnung eingehalten werden.

  • Zusätzlich sollte der Ratenzahlungsplan daraufhin überprüft werden, ob er mit der Baubeschreibung übereinstimmt und gegebenenfalls angepasst werden muss.

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen

  • Nach Abschluss der notariellen Beurkundung prüft der Notar, ob öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder eine Genehmigung des Hausverwalters erforderlich sind oder ob die Gemeinde von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen möchte.

  • Es können auch Fragen des Denkmalschutzes sowie mögliche Grundpfandrechte oder frühere Finanzierungen auftreten, die Probleme verursachen könnten.

Es gibt viele Faktoren, die beim Kauf einer Immobilie zu beachten sind. In jeder Phase des Immobilienkaufs ist es ratsam, einen Beratungstermin zu vereinbaren.

Wie wir Ihnen helfen

Bevor Sie eine Immobilie kaufen, ist es wichtig, eine sorgfältige Planung und genaue Prüfung der rechtlichen Aspekte durchzuführen. Die Überprüfung des Immobilienvertrags ist besonders wichtig, da nach der notariellen Beurkundung in der Regel keine Änderungen mehr möglich sind. Um unerwünschte Überraschungen wie ein anderes Objekt oder hohe Schulden zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen unsere Unterstützung. Dank unserer umfangreichen Erfahrung im Immobilienrecht können wir Ihnen helfen, den Kaufprozess strukturiert, reibungslos und optimiert zu gestalten. Wir prüfen Ihren Kaufvertrag sorgfältig, bevor er notariell beurkundet wird, um teure Fehler zu vermeiden. Wir stehen Ihnen bei Fragen und rechtlichen Angelegenheiten rund um den Kauf von Einzelimmobilien, Grundstücken, Eigentumswohnungen, vermieteten Immobilien und Bauprojekten zur Seite.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Grundbuch ist ein öffentlich zugängliches Register, das alle Grundstücke in einem bestimmten Bezirk auflistet. Um als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen zu werden, muss der Käufer den Grundbucheintrag beim Grundbuchamt durch den Notar beantragen lassen. Erst nach dem erfolgreichen Eintrag wird der Käufer zum rechtmäßigen Eigentümer des Grundstücks.

Der Notar übernimmt die Verantwortung für die Erstellung des Immobilienkaufvertrags und bestätigt dessen Echtheit. Daher ist es erforderlich, dass alle beteiligten Parteien persönlich beim Notar erscheinen. Zusätzlich informiert der Notar die Parteien über ihre Rechte und Pflichten sowie über den Inhalt des Vertrags. Darüber hinaus kümmert er sich um die Beantragung der Eintragung des Käufers als neuer Eigentümer im Grundbuchamt.

Es existiert keine gesetzliche Vorschrift in Bezug auf die Wahl des Notars. Verkäufer und Käufer müssen sich auf einen Notar einigen. Häufig empfiehlt der Verkäufer oder Makler einen Notar, mit dem sie bereits positive Erfahrungen gemacht haben. Es ist jedoch von Bedeutung zu beachten, dass der Notar bei der Beurkundung neutral sein muss und die anfallenden Gebühren gesetzlich festgelegt sind.

Die Kosten für den Notar und das Grundbuchamt beim Kauf einer Immobilie variieren je nach Höhe des Kaufpreises. In der Regel sind die prozentualen Notarkosten bei höheren Kaufpreisen geringer. Seit der letzten Anpassung der Gebühren im Jahr 2013 belaufen sich die Notargebühren auf etwa 1 % und die Grundbuchkosten auf etwa 0,5 % des Kaufpreises. Es ist jedoch möglich, dass zusätzliche Tätigkeiten zu höheren tatsächlichen Kosten führen können.

Es existiert keine gesetzliche Regelung zur Bezahlung des Notars. In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für den Notar und den Grundbucheintrag. Sollte der Käufer jedoch zahlungsunfähig sein, ist der Verkäufer verpflichtet, die Kosten zu tragen.

Ja, es ist grundsätzlich möglich, den Immobilienkaufvertrag selbst zu erstellen.

Es kann jedoch ratsam sein, vor Abschluss des Kaufvertrags einen Notar zu konsultieren, um Zeit und Kosten zu sparen. Dabei ist wichtig, dass der vorgefertigte Kaufvertrag allen rechtlichen Anforderungen entspricht. Hierbei kann eine Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich sein.

Der Immobilienkaufvertrag wird wirksam, sobald er beim Notartermin beurkundet wird und von Käufer und Verkäufer unterzeichnet wird. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst durch den Grundbucheintrag, der die Umschreibung im Grundbuch enthält. Bis dahin ist die Immobilie lediglich für den Käufer reserviert.

Ja, es ist möglich, dass die Eintragung des Eigentumswechsels im Grundbuch mehrere Monate dauert. In Absprache mit dem Verkäufer kann jedoch eine vorherige Schlüsselübergabe und der Einzug erfolgen. Erst durch die Übergabe der Schlüssel erlangt der Käufer die tatsächliche Besitzübertragung.

Generell besteht beim Kaufvertrag für Immobilien kein Rücktrittsrecht. Es gibt jedoch eine Ausnahme, wenn erhebliche Mängel vorliegen, die den Käufer dazu berechtigen, vom Vertrag zurückzutreten. Ein solcher Fall wäre zum Beispiel, wenn sich herausstellt, dass die Immobilie älter ist als ursprünglich angegeben. Auf der anderen Seite hat auch der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, falls der Käufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, beispielsweise durch Nichtzahlung des Kaufpreises.

Wenn man eine Immobilie in einem Gebäudekomplex erwirbt, wie zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder eine Haushälfte, wird man automatisch Teil einer Eigentümergemeinschaft. Innerhalb dieser Gemeinschaft ist die Aufteilung des Eigentums detailliert geregelt, ebenso wie etwaige Sondernutzungsrechte oder eine Gemeinschaftsordnung.

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Mietrecht-Mobile

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