Kontakt
Ihre Kanzlei Heilmann.
Adresse
Ludwig-Ermold-Str. 1
01217 Dresden
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Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 09:00–17:00
Freitag 09:00-15:00
und nach Vereinbarung
Um sich erfolgreich gegen den Mobbingfall wehren zu können, sind folgende Dinge zu beachten:
Voraussetzungen
Abwehrmöglichkeiten
Gesetzliche Grundlage
Beim Mobbingfall am Arbeitsplatz stehe ich an Ihrer Seite. Mit meiner langjährigen Praxiserfahrung beraten und vertrete ich Sie von der Mobbingprävention bis zur Entschädigung Ihrer Leiden. Dabei richte ich meine Tätigkeit nach Ihren Wünschen, die Ihren Rechten und Ansprüchen entsprechen. Meine Maxime ist die außergerichtliche Lösung, um Kosten und Nerven zu sparen. Im Zweifel gehe ich mit Ihnen auch vor Gericht gegen den Vorgesetzten oder Mitarbeiter vor, um vollen Schadensersatz, Schmerzensgeld und das Unterlassen einzuklagen.
Entscheidend sind dabei die Umstände des Einzelfalls aufzuklären. Eine umfassende Mobbingdokumentation ist daher wichtig, um die Erfolgsaussichten zu erhöhen. Wenn Sie mein Mandant sind, arbeite ich den Sachverhalt auf und geben Ihnen Verhaltenstipps. Ich übernehme die Korrespondenz mit Ihrem Arbeitgeber, dem Betriebsrat, dem Arbeitsgericht und den Behörden, um Ihnen in dieser schwierigen Phase möglichst viel Stress abzunehmen. Gerne bespreche ich vorab mit Anwalts- und Gerichtskosten sowie Ihre potenziellen Ansprüche, damit Sie wissen, was auf Sie zukommt.
Es gibt kein Anti-Mobbinggesetz. Allerdings sorgen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und die aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgeleitete Fürsorgepflicht des Arbeitgebers für ausreichenden Schutz. Sie bilden die Gesetzesgrundlage für umfassende Schadens- und Schmerzensgeldansprüche.
Der Arbeitgeber hat gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Grundgesetzes (GG) eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Mitarbeitern. Er hat die Arbeit so zu organisieren, dass die Persönlichkeitsrechte gewahrt werden, und Maßnahmen, wie Versetzungen/Kündigung des Aggressors, umzusetzen.
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