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Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Anspruch auf Verzugslohn bei überschrittener Arbeitszeit

Fachbeitrag im Arbeitsrecht

Nebenjob beim Pizzaservice: Kein Anspruch auf Verzugslohn bei überschrittener Arbeitszeit

Fehlt eine eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag, wird bei einem Minijob grundsätzlich eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden angenommen. Ein Arbeitnehmer, der zuvor in einem Vollzeitjob mit 38 Wochenstunden tätig war, verlangte dennoch die Vergütung für nicht geleistete Stunden in seinem Nebenjob. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg traf jedoch eine andere Entscheidung: Die gesetzliche Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden bildet die Grenze. Daher besteht kein Anspruch auf zusätzlichen Verzugslohn.

Anspruch auf Verzugslohn: Auseinandersetzung über nicht in Anspruch genommene Stunden bei einem Minijob

Ein Minijobber, der zusätzlich zu seinem 38-Stunden-Hauptjob als Pizzalieferant tätig war, verlangte Verzugslohn.

Sein Arbeitsvertrag beinhaltete keine festen Arbeitszeiten, sondern sollte bedarfsgerecht gestaltet werden. Der Kläger berief sich auf das Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 12 Abs. 1 S. 3 TzBfG), das im Falle einer fehlenden Regelung eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden vorsieht. Da er häufig weniger Stunden arbeitete, forderte er Nachzahlungen für 316,6 „fehlende“ Stunden.

Urteil zum Minijob: Keine Nachzahlung bei Überschreitung der Höchstarbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass der Arbeitgeber keine Nachzahlungen zu leisten hat, da der Minijobber aufgrund der gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Stunden (§ 3 ArbZG) nicht in der Lage war, zu arbeiten.

Jedoch bringt das Urteil eine wichtige Erkenntnis mit sich: Fehlt eine eindeutige vertragliche Regelung, könnte die Annahme einer 20-Stunden-Woche gemäß Teilzeit- und Befristungsgesetz (§ 12 TzBfG) als „fiktive Vereinbarung“ betrachtet werden.

Wichtiges Urteil: Risiken für Arbeitgeber bei Minijobs ohne eindeutige Regelungen

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg hat erhebliche Auswirkungen auf Arbeitgeber. Viele Unternehmen beschäftigen Minijobber ohne schriftlich festgelegte Arbeitszeiten. Wenn eine klare Regelung fehlt, besteht die Gefahr, dass Minijobber – insbesondere nach einer Kündigung – Verzugslohn für nicht geleistete Stunden verlangen.

Insbesondere in Branchen wie der Gastronomie und dem Einzelhandel, die auf flexible Minijobber angewiesen sind, könnten solche Klagen ein beträchtliches finanzielles Risiko darstellen, das im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann.

Arbeitgeber in der Verantwortung: Gefahren von Minijobs ohne eindeutige Arbeitszeitvereinbarung.

Zahlreiche Minijobber sind auf Abruf beschäftigt, häufig ohne eine schriftliche Vereinbarung zur wöchentlichen Arbeitszeit.

Das jüngste Urteil des LAG Berlin-Brandenburg verdeutlicht: Wenn eine eindeutige Regelung fehlt, haben Minijobber nach einer Kündigung das Recht, Verzugslohn zu verlangen und Nachzahlungen für nicht geleistete Stunden rückwirkend für die gesamte Dauer ihrer Beschäftigung einzufordern. Dieses Risiko stellt insbesondere für Unternehmen mit Abrufverträgen eine erhebliche Gefahr dar, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein kann.

Präzise Arbeitsverträge: Erkenntnisse aus dem Urteil zum Minijob

Das Urteil des LAG Berlin-Brandenburg hebt die Wichtigkeit klarer, schriftlicher Regelungen in Arbeitsverträgen hervor – insbesondere bei Minijobs. Fehlen eindeutige Festlegungen zur Wochenarbeitszeit, laufen Arbeitgeber Gefahr, kostspielige Nachforderungen zu erhalten, die im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein können. Besonders Branchen wie die Gastronomie und der Einzelhandel, die auf flexible Abrufverträge angewiesen sind, sind hiervon betroffen.

Eine schriftliche Dokumentation der Arbeitszeit schützt vor Konflikten und hohen Nachzahlungen.

Ein früheres Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, 10.08.2022 – 5 AZR 154/22) bestätigt zudem: Unklare oder unbillige Weisungen des Arbeitgebers können Annahmeverzug und Zahlungsverpflichtungen nach sich ziehen.

<spanIch sollte daher meine Verträge sorgfältig prüfen und anpassen, um rechtliche und finanzielle Risiken zu minimieren.

Proaktive Maßnahmen: Deutliche Arbeitsverträge bewahren vor Verzugslohnforderungen.

Als Arbeitgeber sollten Sie jetzt handeln: Klare, schriftliche Regelungen zur Arbeitszeit in Minijob-Verträgen sind unerlässlich. Überprüfen Sie bestehende Verträge und schließen Sie offene Zeitfenster, um das Risiko von Verzugslohnforderungen zu minimieren. Das aktuelle Urteil verdeutlicht, wie real dieses Szenario ist.

Mein Tipp: Sorgen Sie für rechtliche Absicherung, indem Sie Arbeitszeiten vertraglich eindeutig festlegen. So vermeiden Sie kostspielige Konflikte und schützen Ihr Unternehmen vor unnötigen Nachforderungen.

Als erfahrener Rechtsanwalt im Arbeitsrecht unterstütze ich Sie dabei, rechtliche Risiken bei Minijobs zu minimieren. Ich prüfe und gestalte Ihre Arbeitsverträge, um klare Regelungen zu schaffen und Verzugslohnforderungen effektiv vorzubeugen. Vertrauen Sie auf meine Expertise, um Ihr Unternehmen rechtlich abzusichern und Streitigkeiten zu vermeiden.

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